Verliebte Blicke Oliver Kahns sind keine Zeitgeschichte
AFP VOM 3.7.2007 | Nachrichten - Vor Gericht | 2776 Aufrufe Mehr zum Thema:Oliver, Kahn, Preese, Medien, Foto
BGH untersagt Abdruck eines Fotos mit Freundin
Angeblich verliebte Blicke des Fußballprofis Oliver Kahn sind nicht von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe untersagte deshalb der Zeitschrift "Frau im Spiegel" den weiteren Abdruck eines Fotos, das Kahn mit seiner Freundin Verena Kerth auf der Promenade in St. Tropez zeigt. "Selbst bei Anlegung eines großzügigen Maßstabs" habe das öffentliche Interesse an dem Foto keinen Vorrang vor den Persönlichkeitsrechten des ehemaligen Nationalkeepers, urteilte der BGH. (Az: VI ZR 164/06)
"Frau im Spiegel" hatte des Foto 2005 veröffentlicht und berichtet, nachdem Kahn noch eine Woche zuvor mit seinen Kindern und Ehefrau Simone Urlaub auf Sardinien gemacht habe, tausche er nun verliebte Blicke mit seiner Freundin. Auf die Klage des Torwarts verpflichteten das Landgericht und auch das Oberlandesgericht das Regenbogen-Blatt, weitere Veröffentlichungen des Fotos zu unterlassen. Der BGH bestätigte nun die Vorinstanzen: Das Foto betreffe "keinen Vorgang von zeitgeschichtlichem Interesse", zudem gehöre der Urlaub auch bei Prominenten "zum regelmäßig geschützten Kernbereich der Privatsphäre".
3. Juli 2007 - 15.43 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2007


