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Verletzung beim Beamten-Dienstfußball ist Dienstunfall

AFP VOM 19.8.2011 | Nachrichten - Allgemein | 934 Aufrufe
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Beamte, Dienstfußball, Dienstunfall

Urteil des Verwaltungsgerichts Trier

Verletzen sich Beamte beim Fußballspielen, gilt dies als Dienstunfall, wenn der Sport vom "Dienstvorgesetzten getragen wird und dienstlichen Interessen und Zwecken dient". Dieses entschied das Verwaltungsgericht Trier in einem Urteil. Im vorliegenden Fall hatte ein Paketzusteller an einem Fußballspiel des jährlichen Brief-Cups des FC Deutsche Post teilgenommen und bei einem Sturz einen Bänderriss der rechten Schulter erlitten.

Dem Verwaltungsgericht zufolge muss die Verletzung als Dienstunfall gewertet werden, weil es sich um eine dienstliche Veranstaltung handelte: Das Fußballturnier sollte nicht nur die Motivation der Mitarbeiter stärken, sondern es ihnen auch ermöglichen, "gemeinschaftlich im Sinne der Marke den Zusammenhalt, die Motivation und die Identifikation mit dem Unternehmen zu leben", entschieden die Richter.

19.08.2011 - 15:01 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2011

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