Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis

22. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
traluna
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis

Ich bin Deutscher und seit 6 Jahren glücklich mit einer Ukrainerin verheiratet. Sie ist in Besitz einer deutschen befristeten Aufenthaltserlaubnis (läuft im Mai 2017 ab). In Deutschland sind wir bei meinen Eltern gemeldet, die wir regelmässig besuchen. Allerdings arbeiten wir beide in England. Meine Frau hat hier einen recht guten Job, eine befristete 5 jährige UK Residence Card und muss beruflich oft nach Brüssel reisen, wo ihre deutsche Aufenthaltserlaubnis die Einreise ermöglicht.

Wenn ich das richtig verstanden habe erfüllt meine Frau nicht die Voraussetzung um eine deutsche Niederlassungserlaubnis zu beantragen. Keinen deutschen Arbeitgeber, Einzahlung in die Rentenkasse etc.

Meine Frage, könnte meine Frau eventuell ihre befristeten Aufenthaltserlaubnis um 3 Jahre verlängern?

Ich freue mich auf Eure Antworten,

David

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Wenn sie sich nicht in Deutschland aufhält, dann kann sie auch keine Aufenthaltserlaubnis hier haben, bzw. dürfte sie nach §51 Aufenthaltsgesetz erloschen sein.

-- Editiert von ya338 am 22.02.2017 09:36

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

Wenn ihr in England lebt und arbeitet, ist die Aufenthaltserlaubnis bereits zum Zeitpunkt des Wegzugs aus Deutschland erloschen. Eine Anmeldung und regelmäßige Besuche ändern daran nichts. Hier ist der "gewöhnliche Aufenthalt" relevant und den hat man da, wo man lebt, arbeitet und wo man sich die Mehrheit des Jahres aufhält. Das Problem ist nun, dass die Nutzung einer erloschenen Aufenthaltserlaubnis ein Rechtsverstoß ist. Habt ihr denn wenigstens noch in Deutschland gelebt, als ihr die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragt habt? Sonst käme zu den Visa-Vergehen noch Erschleichung eines Aufenthaltstitels.

EU-Recht ist nicht meine Baustelle (britisches Recht schon mal gar nicht), aber ihr solltet prüfen, ob die Geschäftsreisen nach Brüssel und die Privatbesuche in Deutschland nicht doch mit der UK Residence Card möglich sind. Hier kann es einen Unterschied machen, ob du deine Frau begleitest (etwa beim Deutschland-Besuch) oder nicht (die Brüssel-Reisen). Weil GB kein Teil des Schengen-Raums ist, gelten hier auch Sonderbedingungen (genau deshalb wird deine Frau wohl auch die deutsche Aufenthaltserlaubnis zur Reise nach Belgien nutzen).

Wenn ihr nicht sicher seid, dass sie unzweifelhaft mit ihrem Aufenthaltstitel als Ehefrau eines EU-Bürgers visafrei reisen darf, solltet sie für die Reisen Visa beantragen. Eventuell kann sie auch über ihren Job einen anderen Aufenthaltstitel in GB erhalten, mit dem sie leichter reisen kann (ist evtl. auch nützlich als Brexit-Schutz). Das alles könnt ihr aber wahrscheinlich besser in englischen Foren klären oder mit Hilfe eines Anwalts dort.

Auf keinen Fall solltet ihr in Deutschland einen Aufenthaltstitel beantragen bzw. verlängern, solange ihr in England lebt und arbeitet. Hier könnt ihr beide strafrechtliche Probleme bekommen. Wenn ihr beide wieder in Deutschland leben wollt, ist es aber relativ unkompliziert, solange GB in der EU ist, weil deine Frau dann das Freizügigkeitsrecht nach Deutschland mitnehmen kann.

2x Hilfreiche Antwort

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