Hallo,
eine studentische Versicherungspflicht lässt sich ja z. B. aufgrund einer chronischen Erkrankung über das 30. Lebensjahr hinaus verlängern beispielsweise um die Zeit die zum Erlangen der Hochschulzugangsberechtigung notwendig war. Wenn die Hochschulzugangsberechtigung nun über den Zweiten Bildungsweg (Berufsausbildung, Berufskolleg) erlangt wurde, kann es dann auch nachteilig sein wenn man vor Krankheitseintritt und auch vor der Berufsausbildung schonmal auf dem Zweiten Bildungsweg die Mittlere Reife hat nachholen wollen, die Schule jedoch nicht zuende gemacht hat, damit aber z. B. ein Abendgymnasium hätte besuchen können, sodass der vergleichsweise lange Ausbildungsweg danach zum Erreichen der Hochschulreife unnötig erscheint?
Wäre für eure Einschätzung sehr dankbar!
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-- Editiert LosMundos am 02.02.2014 19:13
-- Editiert LosMundos am 04.02.2014 03:06
-- Editiert LosMundos am 04.02.2014 03:06
Verlängerung der studentischen Krankenversicherung
2. Februar 2014
Thema abonnieren
Frage vom 2. Februar 2014 | 18:36
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 3x hilfreich)
Verlängerung der studentischen Krankenversicherung
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 4. Februar 2014 | 14:01
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3485x hilfreich)
quote:
Wenn die Hochschulzugangsberechtigung nun über den Zweiten Bildungsweg (Berufsausbildung, Berufskolleg) erlangt wurde, kann es dann auch nachteilig sein wenn man vor Krankheitseintritt und auch vor der Berufsausbildung schonmal auf dem Zweiten Bildungsweg die Mittlere Reife hat nachholen wollen, die Schule jedoch nicht zuende gemacht hat, damit aber z. B. ein Abendgymnasium hätte besuchen können, sodass der vergleichsweise lange Ausbildungsweg danach zum Erreichen der Hochschulreife unnötig erscheint?
NEIN !!!
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