Verlängerung der Schutzfristen für Musikwerke nun doch wahrscheinlicher
Von Rechtsanwalt Fachanwalt Urheber-und Medienrecht, LL.M. MedienR Karsten Gulden 8.2.2012 | Ratgeber - Urheberrecht | 217 Aufrufe Mehr zum Thema:Verlängerung, Schutzfristen, Musikwerke, Copyright, Musik
Der Europäische Rat könnte schon bald die Verlängerung der Schutzfristen für Musikaufnahmen von 50 auf 70 Jahre beschließen.
Derzeit gilt innerhalb der EU ein Copyrightschutz für Musikwerke von 50 Jahren. Bisher hatten sich diverse Mitgliedstaaten gegen eine Verlängerung des Schutzes ausgesprochen. Nun hatte der dänische Kulturminister ohne weitere Erklärung den Widerstand aufgegeben und verkündet, dass der Vorschlag zur Verlängerung möglichst sobald wie möglich verabschiedet werden solle.
Die Schutzrechte für literarische Werke gelten bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. An diese Schutzfrist soll diejenige für Musik angeglichen werden.
SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Karsten Gulden
Mainz
Markenrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Wettbewerbsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz
Karsten Gulden
Mainz
Markenrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Wettbewerbsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz
Wie das Europäische Parlament in der nächsten Zeit hierzu entscheiden wird, bleibt abzuwarten.



