>Verlängerung der Bewährung
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zu einer Bewährungsstrafe von 3 Jahren verurteilt worden
Nö, er ist zu einer Freiheitsstrafe von X Monaten/Jahren verurteilt worden, die für die Dauer von 3 Jahren zu Bewährung ausgesetzt wurde. Die Bewährungs
zeit sind also 3 Jahre
Eine Freiheitstrafe von 3 Jahren kann als solche nicht zur Bewährung ausgesetzt werden (max. 2 Jahre sind möglich)
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kann das Gericht trotz Zahlung der Strafe nun plötzlich die Bewährungszeit um ein halbes Jahr heraufsetzen
Natürlich. Die Zahlung hat damit nichts zu tun. Die Tatsache, dass er verurteilt wurde, ist maßgeblich. Theoretisch hätte das Gericht sogar die Bewährung widerrufen können.
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Er sagt, er hätte nie Hehlerei betrieben und diese sei auch nicht nachgewiesen worden.
Zur Überzeugung des Gerichts war sie nachgewiesen, sonst hätte man ihn nicht verurteilen können. Wenn er damit nicht einverstanden war, hätte er Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen müssen. Dafür ist es jetzt jedoch zu spät.
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Im Grunde hat er ja durch die Zahlung ein Schuldeingeständnis gemacht oder nicht?
Wie schon gesagt: Wenn er rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, kann er sich ja nicht mehr aussuchen, ob er zahlt oder nicht. Er hätte wenn dann vor Rechtskraft des Urteils Rechtsmittel dagegen einlegen müssen.
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und kann er dagegen Widerspruch einlegen?
Gegen die Verlängerung der Bewährungszeit kann man (in diesem Fall die "einfache") "Beschwerde" [
§§ 304 iVm. 453, Abs. 2 StPO]einlegen, anstatt wie sonst bei Nachtragsentscheidungen zur Bewährung die "sofortige Beschwerde" nach
§ 311 StPO. Das ist in dem Fall wichtig, da die einfache Beschw. nach
§ 304 StPO an keine Frist gebunden ist, im Gegensatz zur "sofortigen Beschw." nach
§ 311 StPO (dort 1 Woche).
Nur - Erfolg wird er damit keinen haben. Er ist wg. einer in der Bewährungszeit begangenen Straftat rechtskräftig verurteilt worden. Mit einer Verlängerung um nur 6 Monate hat das Gericht schon das mildeste Mittel im Sinne von
§ 56f, Abs. 2 StGB gewählt.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
von !!Streetworker!! am 01.02.2011 10:16
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