Vor einem Jahr war ich so dumm, eine File-Sharing Software zu installieren. Worauf mich die Rechtanwaltsgesellschaft Fareds Verklagte, da ich angeblich Dateien Hochgeladen bzw. verteilt hab. Ich lies mich bei einem Rechtsanwalt beraten. Dieser einigte sich mit Fareds auf einen Vergleich.
Das war Januar 2013!
Heute, fast ein Jahr später (14.03.2014), kommt eine schriftliche Aufforderung über denselben Tatbestand (13.01.2013) – nur eine andere Datei!
Ich find das unerhört, möchte aber jetzt selber gegen dieses Gesindel vorgehen (auch weil ich davon ausgehe das mein Rechtsbeistand inkompetent ist).
Letztes Jahr ist ein wichtiges Urteil gefallen, welches sich auf die Störerhaftung bezieht. Ich gedenke mich mit diesem Präzedenzfall zu vereidigen (Anschluss läuft nicht auf mich) und Fareds einen Wiederspruch zu schicken.
Nur kann ich diesen Präzedenzfall nicht mehr finden.
Wie würdet ihr vorgehen? Würdet ihr überhaupt noch reagieren? Und wie würde ein Musterbrief aussehen?
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Verklagt wegen Tauschmörse? -Fareds-
14. Januar 2014
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Frage vom 14. Januar 2014 | 13:02
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 2x hilfreich)
Verklagt wegen Tauschmörse? -Fareds-
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#1
Antwort vom 14. Januar 2014 | 15:52
Von
Status: Junior-Partner (5548 Beiträge, 2499x hilfreich)
quote:
Wie würdet ihr vorgehen? Würdet ihr überhaupt noch reagieren? Und wie würde ein Musterbrief aussehen?
Das widerspricht sich doch mit
quote:
Ich find das unerhört, möchte aber jetzt selber gegen dieses Gesindel vorgehen (auch weil ich davon ausgehe das mein Rechtsbeistand inkompetent ist).
Hier ist ein Laienforum. Es werden Meinungen ausgetauscht. Nicht irgendwelche (verbotene) Rechtsberatung im Einzelfall geleistet.
Und ehrlich gesagt: wenn du es noch nicht mal schaffst, dieses Urteil zu finden, solltest du dir das mit dem selber dagegen Vorgehen nochmals überlegen.
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#2
Antwort vom 14. Januar 2014 | 16:36
Von
Status: Lehrling (1031 Beiträge, 755x hilfreich)
quote:
Worauf mich die Rechtanwaltsgesellschaft Fareds Verklagte
Du meinst sicherlich "abmahnte". Von Klagen ist diesbezüglich noch nichts bekannt.
(Ich war auch unter den "Glücklichen" bei dieser Kanzlei, habe aber nur eine mod. UE abgegeben und danach nie wieder was gehört.)
quote:
Heute, fast ein Jahr später (14.03.2014), kommt eine schriftliche Aufforderung über denselben Tatbestand (13.01.2013) – nur eine andere Datei!
Logisch - du bist ja mit deiner ersten Aktion in der Schublade "zahlt bei erster Aufforderung" gelandet.
quote:
Letztes Jahr ist ein wichtiges Urteil gefallen, welches sich auf die Störerhaftung bezieht
Meinst du das mit "Anschlußinhaber schuldet keinen Schadensersatz"?
quote:
mit diesem Präzedenzfall zu vereidigen
Ver*t*eidigen wäre besser, vereidigen kannst du dich nicht selbst, das kann nur ein Gericht.
quote:
und Fareds einen Wiederspruch zu schicken
Wenn man nicht zahlen will, schreibt man besser gar nichts. Wer in der Schublade "verhandelt über den Anspruch" landet, wird zumindest öfter angeschrieben als die Fraktion "ignoriert Schreiben".
Eine UE schuldest du aber vermutlich weiterhin, wenn die Datei nicht mit der ersten UE vom letzten Jahr abgedeckt war.
Auch kommt es entscheidend darauf an, was du beim letzten mal zugestanden hast oder nicht. Denn eine (nicht ohne den Zusatz "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" geleistete) Zahlung kann man u.U. als Schuldeingeständnis werten, dann wird es schwieriger, nun auf einmal zu behaupten, du seist es damals doch nicht gewesen.
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