Verkehrswert vs. Herstellungskosten

12. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
olbertino
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkehrswert vs. Herstellungskosten

im Zuge einer Erbschaft ist uns ein Haus zugefallen. Vom FA wurde nun der Verkehrswert nach dem Sachwertverfahren bestimmt und die Erbschaftssteuer festgesetzt. Da wir das Haus nun vermieten und es noch nicht alt ist, wollen wir noch die AfA für die Herstellungskosten gegenüber den Mieteinnahmen geltend machen.
Die Herstellungskosten liegen allerdings etwa 30% über dem ermittelten Sachwert des FA. Das liegt hauptsächlich an vielen handwerklichen Arbeiten und Details, die der Eigentümer in der Bauphase selbst vergeben hat.

Frage: Kann es passieren, dass der Verkehrswert noch einmal neu festgesetzt wird, wenn wir die tatsächlichen Herstellungskosten für die AfA in unserer Einkommensteuererklärung zu Grunde legen ?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Zitat:
Kann es passieren, dass der Verkehrswert noch einmal neu festgesetzt wird, wenn wir die tatsächlichen Herstellungskosten für die AfA in unserer Einkommensteuererklärung zu Grunde legen ?


Nein

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Zitat:
Kann es passieren, dass der Verkehrswert noch einmal neu festgesetzt wird, wenn wir die tatsächlichen Herstellungskosten für die AfA in unserer Einkommensteuererklärung zu Grunde legen ?


Nein

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2372 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von olbertino):
Frage: Kann es passieren, dass der Verkehrswert noch einmal neu festgesetzt wird, wenn wir die tatsächlichen Herstellungskosten für die AfA in unserer Einkommensteuererklärung zu Grunde legen ?
Darauf kann man mit einem klarem und eindeutigen JEIN antworten!

Die Bewertung im Zuge der ErbSt ist gesetzlich normiert und muss nicht zwingend dem tatsächlichen Wert der Immo oder den HK entsprechen! Der Sachwert wird über die Wohnfläche, die Normalherstellungskosten (NHK) aus 2010, die Baupreisindizes des Statistischen Bundesamtes und die hochgerechneten HK für das Sachwertverfahren.

Insoweit kann es eigentlich nicht zu einer Änderung im Rahmen der ErbSt-Festsetzung kommen.

Sollten es jedoch hierdurch ...
Zitat (von olbertino):
Das liegt hauptsächlich an vielen handwerklichen Arbeiten und Details, die der Eigentümer in der Bauphase selbst vergeben hat.
... zu einer Änderung der Fläche oder einer Änderung der Standardstufen kommen, die in der bisherigen Wertermittlung nicht berücksichtigt wurden, so stellt das eine neue Tatsache im Sinne des §173 AO dar, die grundsätzlich eine Änderung möglich machen würde!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
olbertino
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank für die schnellen Antworten. Ich denke da können wir das Steuerjahr beruhigt abschließen.

0x Hilfreiche Antwort

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