Verkehrsunfall - was tun?

Mehr zum Thema: Verkehrsrecht, Verkehrsunfall, Verkehrsrecht, Unfallbeteiligter, Angaben, Unfall, Unfallschäden
4,33 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
18

Eine Checkliste für das richtige Verhalten als Unfallbeteiligter

An der nachfolgenden Checkliste können Sie sich als Unfallbeteiligter orientieren, um den Besuch beim Rechtsanwalt nach einem Verkehrsunfall sorgfältig vorzubereiten. Damit nutzen Sie das Anwaltsgespräch möglichst effektiv und leiten auch die Schadensregulierung schnell in die Wege.

1. Angaben zum Unfall selbst

  • Unfallort
  • Unfallzeitpunkt
  • Schilderung des Unfallhergangs
  • Eigene Skizze von der Örtlichkeit - falls möglich
  • Eigene Fotos vom Unfallort, auch per Handy, Digitalkamera o.ä. - falls vorhanden
  • Aufnehmende Polizeidienststelle und Aktenzeichen bzw. Sachbearbeiter - falls Unfallaufnahme durch die Polizei erfolgte
  • Zeugen, z.B. Beifahrer, Mitfahrer oder Dritte - falls vorhanden

2. Angaben zu den Unfallbeteiligten

  • Ihr Fahrzeug mit amtlichem Kennzeichen
  • Sind Sie Halter und/oder Fahrer
  • Name, Anschrift des Unfallgegners bzw. der Unfallgegner - falls bekannt
  • Amtliches Kennzeichen des/der beteiligten Unfallfahrzeuge - falls bekannt
  • Versicherungsdaten des/der Unfallgegner (KFZ-Haftpflichtversicherung, Versicherungsgesellschaft, Versicherungsschein-Nummer) - falls bekannt

3. Unfallschäden

  • Ärztliche Atteste, Arztbriefe, Gutachten, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen u.ä. - soweit vorliegend
  • KFZ-Sachverständigengutachten - soweit vorliegend
  • Bei Leasingfahrzeugen bringen Sie bitte den Leasingsvertrag mit
  • Rechnungen über sonstige bei dem Unfall beschädigte bzw. zerstörte Gegenstände - soweit vorhanden
  • Mietwagenkosten bzw. Nutzungsausfall in Geld

4. Was soll mit Ihrem bei dem Unfall beschädigten KFZ geschehen?

  • Reparatur durch Fachwerkstatt
  • Reparatur in Eigenregie
  • Keine Reparatur bzw. nur teilweise Reparatur
  • Verkauf nach Reparatur
  • Verkauf im beschädigten Zustand
  • Gegebenenfalls: Abmeldebescheinigung mit Rechnung
  • Gegebenenfalls: Kaufvertrag über Neufahrzeug, Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und Rechnung über Zulassungskosten

5. Wichtige Hinweise

  • Informieren Sie in jedem Fall auch Ihre eigene KFZ-Haftpflichtversicherung innerhalb einer Woche nach dem Unfall - auch wenn Sie an dem Unfall nicht schuld sind
  • Werden Schadensersatzansprüche (auch) von der Gegenseite gegen Sie erhoben, müssen Sie die Beauftragung eines Anwalts mit Ihrer eigenen KFZ-Haftpflichtversicherung abstimmen
  • Bringen Sie Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung zum Anwaltsgespräch mit - falls vorhanden
  • Falls der Unfall nicht offensichtlich ausschließlich durch den Unfallgegner verursacht wurde, ist die Einleitung eines Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahrens (auch) gegen Sie zu erwarten. Sie sind dann förmlich Beschuldigter. In diesem Fall sollten alle Schritte, insbesondere die Abgabe von Erklärungen zum Unfallhergang, unter besonderer Berücksichtigung der Beschuldigtenrechte sorgfältig bedacht und abgewogen werden.
  • Auch drohen - falls der Unfall nicht alleine durch den Unfallgegner verschuldet wurde - möglicherweise führerscheinrechtliche Konsequenzen. Die Führerscheinbehörde wird möglicherweise Ihre Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr in Frage stellen. Auch insoweit empfiehlt es sich, sich nicht unbedacht zu äußern.

6. Anwaltskosten

  • Rechtsanwaltskosten, die Ihnen infolge eines Verkehrsunfalls und der Geltendmachung damit zusammenhängender Schadensersatzansprüche entstehen, sind grundsätzlich erstattungsfähig
  • Verpflichtet die Rechtsanwaltskosten zu erstatten ist grundsätzlich der Unfallverursacher bzw. die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters - ist also der Unfallgegner alleine schuld, trägt er grundsätzlich auch die gesamten Anwaltskosten
  • Ist der Unfallgegner nicht alleine schuld, sondern haben Sie eine Mitschuld, wird der Erstattungsanspruch entsprechend dem Schuldverhältnis geteilt, z.B. Haftungsquote 80/20 - der Gegner trägt 80% der Kosten, sie 20%
  • Sind Sie rechtsschutzversichert, übernimmt die Versicherung oftmals auch die Rechtsanwaltsgebühren, die der Unfallgegner Ihnen nicht erstatten muss

Das könnte Sie auch interessieren
Experteninterviews Vorladung als Zeuge – Was Sie dazu wissen sollten
Strafrecht Verkehrsstrafrecht - die (fahrlässige) Körperverletzung bei Personenschäden