Verkehrsunfall ohne sichtbaren Schaden: wie läuft es ab?

19. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
jutschi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkehrsunfall ohne sichtbaren Schaden: wie läuft es ab?

Nehmen wir an, A mit seinem/ihrem Auto versehentlich im Schritttempo gegen den Spiegel eines anderen Autos des Halters B. Der Spiegel des Wagens von A klappt dabei ein. Beide Spiegel weisen Kratzer auf, es ist aber (für den Laien) nicht ersichtlich, ob die Kratzer nicht schon vorher bestanden haben. Der Betroffene hat vorsorglich die Polizei gerufen, der Vorfall wurde aufgenommen und B wird nun von der Polizei auf dem Schriftweg über den Vorfall in Kenntnis gesetzt.

Wie geht es nun weiter? Hat A irgendetwas zu tun (außer einen möglichen Schaden der Versicherung zu melden)? Letztendlich bleibt m.E. für A nur abzuwarten, ob B reagiert und ggf. Schadenersatz einfordert. Reicht in dem Falle, dass A gegenüber B schriftlich anzweifelt, dass ein Schaden entstanden ist? Wer ist verpflichtet einen Gutachter zu bestellen?

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von jutschi):
Der Betroffene hat vorsorglich die Polizei gerufen....
Echt??? Für solch ein Pillepalle ruft man jetzt schon die Polizei???
B soll von A dessen Versicherungsnummer fordern und den Vorfall der Versicherung melden oder einfach A fragen ob dieser mit einem Betrag X für die Reparatur einverstanden wäre.
Ist A damit nicht einverstanden soll dessen Versicherung alles Weitere mit B regeln.
Unglaublich, Polizei bei solch einem Quatsch............

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jutschi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Kratzer kann doch tatsächlich von der Berührung mit A entstanden sein. Fährt A dann einfach weiter macht er sich vermutlich der Fahrerflucht schuldig. Das hätte ich nicht wegen ein paar Euros riskiert.

Tatsächlich wurde mir am Bürgertelefon der Polizei gesagt ich solle in diesem Fall den Notruf wählen und auf eine Streife warten ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von jutschi):
Der Kratzer kann doch tatsächlich von der Berührung mit A entstanden sein. Fährt A dann einfach weiter macht er sich vermutlich der Fahrerflucht schuldig. Das hätte ich nicht wegen ein paar Euros riskiert.
Das hat aber doch nix mit dem Ruf nach Polizei zu tun! Natürlich hat man anzuhalten um sich mit der anderen Partei auszutauschen, das ist gar keine Frage.
Aber die Polizei hat wirklich Besseres zu tun als sich um einen Kratzer im Spiegel zu kümmern!
Bei solch einem Minimalstschaden regelt man das unter sich, oder wenn man es eskalieren möchte, weil eine Partei eine andere Meinung hat, dann übergibt man das der Versicherung des Unfallverursachers. Diese regelt dann alles Weitere, also entweder reguliert sie, oder lehnt eine unbegründete Forderung ab.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
jutschi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Fehler - mir war nicht bewusst, dass ich im Eingangspost nicht erwähnt hatte, dass es sich um ein parkendes Auto handelte, dessen Halter nicht auffindbar war.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.291 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen