Verkehrsunfall - Kann mir das jemand ins Deutsch Übersetzen ??

4. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
xpowl
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 12x hilfreich)
Verkehrsunfall - Kann mir das jemand ins Deutsch Übersetzen ??

Es wird darauf hingewiesen, dass nach dem derzeitigen Aktenstand auszugehen ist von dem substantiiert nicht bestrittenen Vorbringen des Klägers, wonach zwar sein an dem streitgegenständlichen Verkehrsunfall beteiligter Bmw-Wagen zwischen Januar und August 2004 an 3 Verkehrsunfällen beteiligt und dadurch beschädigt worden war, aber jeweils vollständig und fachgerecht wieder instand gesetzt worden sei. Denn die beklagte Partei hat ihre Behauptung von einer ähnlichen hohen Zahl von Unfallbeteiligungen des klägerichsen Wagens unter abweichenden Daten, verbdnugen mit der -behauptung mangelnder vollständiger Instandsetungen, nicht unter Beweis gestellt und die auf die Klagerwiederung folgenden klägerischen Ausführungen zu den nach dortigen Behauptungen erlittenen und reparierten Unfällen nicht bestritten.


Kann mir das jemand auch genau ins Deutsch Übersetzen ??

Danke MFG

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
rumor_84
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 33x hilfreich)

Das heißt, dass derzeit davon auszugehen ist, dass der Kläger mit seinen Ausführungen recht hat, da seine Ausführungen vom Beklagten nicht bestritten wurden und weil der Beklagte seine Ausführungen nicht beweisen kann. Und weil die Antwort des Klägers auf die Ausführungen des Beklagten auch nicht bestritten wurden.

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#2
 Von 
Schnute
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich lese das so, dass
"die Angaben des Klägers nicht bestritten werden.

Der BMW war zwar dreimal in Unfälle verwickelt, wurde aber immer fachgerecht wieder repariert.

Der Beklagte hat auf die Klage erwidert, dass der BMW in eine etwa so hohe Unfallzahl verwickelt war, hat aber a) andere Daten der Unfälle angegeben und b) behauptet die Schäden seien nie vollständig repariert worden.
Das hat der Beklagte nicht beweisen können.

Zusätzlich hat der Beklagte, nachdem der Kläger auf diese Vorwürfe geantwortet hat, nichts mehr davon bestritten."

Man möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege.

Gruß
Schnute

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Schnute
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 8x hilfreich)

Zwei Menschen, ein Gedanke :-)

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