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Verkehrsunfall - 1/1
vom 10.01.2012   |   822 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Verkehrsrecht

Verkehrsunfall

Erste rechtliche Hilfe

Von Rechtsanwalt
Christian Marnitz
Marnitz
Schwerpunkte: Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht.
Jetzt von diesem Anwalt beraten lassen:

In der kalten Jahreszeit kommt es aufgrund der schlechten Sicht- und Fahrbahnverhältnisse leider wieder vermehrt zu Verkehrsunfällen. Jeder Autofahrer sollte wissen, wie er sich nach einem Autounfall zu verhalten hat. Leider erlebe ich in meiner täglichen Praxis als Verkehrsrechtsanwalt, dass viele Autofahrer aufgrund mangelnder Kenntnisse und der besonderen Belastungssituation schwerwiegende Fehler bereits am Unfallort machen. Häufig müssen Sie deshalb Ihrem Recht später hinterher laufen. Ich möchte Ihnen daher wichtige Tipps an die Hand geben, welche Sie immer nach einem Autounfall beachten sollten.

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Als Erstes sollten Sie die Unfallstelle absichern und anschließend die Polizei rufen. Notieren Sie sich das Autokennzeichen, Namen des Fahrers und Halters und die Versicherungsdaten Ihres Unfallgegners. Bitte verändern Sie grundsätzlich nichts bis die Polizei eintrifft. Ausnahmsweise kann es geboten sein, Ihr Fahrzeug vorher zur Seite zu fahren, z.B. bei einem kleinen Blechschaden. Sichern Sie in diesem Fall Beweise bevor Sie Ihr Fahrzeug fortbewegen.

Fertigen Sie eine Skizze vom Unfallort an und/oder machen Sie Fotos vom Unfallort und den Unfallschäden an den beteiligten Fahrzeugen. Gab es Zeugen des Unfallgeschehens? Sprechen Sie ggfs. Personen am Unfallort an, ob Sie das Unfallgeschehen beobachten konnten. Notieren Sie sich die Kontaktdaten der Zeugen.

Vermeiden Sie spontane Schuldeingeständnisse gegenüber dem Unfallgegner und/oder der Polizei abzugeben. Dies gilt auch dann, wenn Sie selbst absolut davon überzeugt sind, dass Sie am Unfall schuld sind. Überprüfen Sie das Unfallprotokoll der Polizei auf Ihre Richtigkeit, weisen Sie ggfs. auf Fehler hin. Bitte äußern Sie sich gegenüber der Polizei nicht zum Unfallhergang, sondern verweisen direkt auf Ihren Verkehrsrechtsanwalt.

Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.

Von Hugio am 17.01.2012 11:20

Hallo, mich würde es aber noch interessieren, WARUM ein Schuldeingeständnis problematisch ist bzw. welche Folgen dies haben kann. Und: Warum sollte die Polizei den Unfallhergang nicht kennen? Wie soll ich einem uniformierten Staatsbeamten erklären, dass ich ihm keine Auskünfte für sein Protokoll gebe? Wird das nicht erst recht als Schuldeingeständnis angenommen?

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