Hallo,
Im Dezember 2016 hatte ich einen Autounfall ( Auffahrunfall), Polizei hat alles aufgenommen. Nun will meine Versicherung dem geschädigten nicht zahlen & so bekam ich vor wochen Post wo ich und meine Versicherung als Beklagte stehen. Mit dem ganzen Schadenshergang, Gutachten an beiden Autos & Reparaturkosten, der Streitwert beträgt ca. 4500€.
bis heute 11.05.17 ist leider nichts geklärt, bis auf die Sache dass ich vom lokalen Gericht zur einer Güteverhandlung eingeladen wurde, habe jetzt bei der eigenen Versicherung mal angerufen und Ihnen die Unterladen vom Gericht und den Anwaltsschreiben/ Dokumentationen abgegeben, dort stand teilweise drin, dass es sich angeblich um Versicherungsbetrag handle und der Geschädigte mit mir befreundet sei mit Ausschnitten von Facebook aus gemeinsamen Bildern etc. Hab die Dokumente bei der eigenen Versicherung abgegeben, worauf muss ich mich einstellen bei der Güteverhandlung? ist die Versicherung vertreten?
Verkehrsunfall - Versicherung will nicht zahlen - Einladung zur Güteverhandlung
11. Mai 2017
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Frage vom 11. Mai 2017 | 16:13
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkehrsunfall - Versicherung will nicht zahlen - Einladung zur Güteverhandlung
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#1
Antwort vom 11. Mai 2017 | 18:22
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
Zitatist die Versicherung vertreten? :
Würde ich die doch mal fragen. Eigentlich sollte das so sein.
Zitatdort stand teilweise drin, dass es sich angeblich um Versicherungsbetrag handle und der Geschädigte mit mir befreundet sei mit Ausschnitten von Facebook aus gemeinsamen Bildern etc. :
Wer schreibt das? Der Geschädigte?
#2
Antwort vom 11. Mai 2017 | 18:42
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 893x hilfreich)
ZitatZitat (von bikhrobe): :
ist die Versicherung vertreten?
Würde ich die doch mal fragen. Eigentlich sollte das so sein.
Mit ziemlicher Sicherheit sogar.
ZitatZitat (von bikhrobe): :
dort stand teilweise drin, dass es sich angeblich um Versicherungsbetrag handle und der Geschädigte mit mir befreundet sei mit Ausschnitten von Facebook aus gemeinsamen Bildern etc.
Wer schreibt das? Der Geschädigte?
Das dürfte seine Versicherung sein, die die Regulierung des Schaden auf Grund eines Gschmäckle`s verweigert.
Es dürften entsprechende Anhaltspunkte für einen Versicherungsbetrug vorliegen.
ZitatGutachten an beiden Autos & Reparaturkosten, :
Hat dein Unfallgegner Vollkasko oder warum wurde dort ein Gutachten erstellt?
gruß charly
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#3
Antwort vom 11. Mai 2017 | 20:35
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:
Hat dein Unfallgegner Vollkasko oder warum wurde dort ein Gutachten erstellt?
gruß charly
Nein er hat selber ein Gutachten machen lassen. In dem Brief stehen halt mehrere Sachen wie dass wir nicht bestreiten sollen ,dass wir uns nicht kennen & da Verbindungen stehen. Wurde halt in knapp 1 Monat zur Güteverhandlung eingeladen, vorhin die Unterlagen vom Amtsgericht bei der eigenen Versicherung abgegeben & jetzt mal abwarten. Soll ich meinerseits einen Anwalt einschalten (habe glaub ich noch eine RSV) oder einfach mal abwarten was die Versicherung sagt.
#4
Antwort vom 11. Mai 2017 | 22:36
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 893x hilfreich)
.
ZitatHat dein Unfallgegner Vollkasko oder warum wurde dort ein Gutachten erstellt? :
ZitatNein er hat selber ein Gutachten machen lassen. :
Entschuldige bitte, ich meinte natürlich dein Fahrzeug. Warum wurde von deinem Schaden ein Gutachten erstellt
und von wem in Auftrag gegeben.
gruß charly
#5
Antwort vom 12. Mai 2017 | 14:03
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat. :
Entschuldige bitte, ich meinte natürlich dein Fahrzeug. Warum wurde von deinem Schaden ein Gutachten erstellt
und von wem in Auftrag gegeben.
gruß charly
Ich denke vom Ingeneurbüro meiner Versicherung, so war es laut den Dokumenten.
#6
Antwort vom 12. Mai 2017 | 14:45
Von
Status: Weiser (17009 Beiträge, 5896x hilfreich)
Dass man mit einem Bekannten auch einen Unfall hat ist für sich alleine ja wohl noch lange kein Grund einen Versicherungsbetrug anzunehmen, da muss noch mehr sein.
#7
Antwort vom 12. Mai 2017 | 15:21
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 893x hilfreich)
.
ZitatIch denke vom Ingeneurbüro meiner Versicherung, so war es laut den Dokumenten. :
Und, hattest du eine Vollkaskoversicherung? Irgend jemand muß ja das Gutachten auch bezahlen und wenn
du keine Vollkaso hattest, gäbe es auch keinen Anspruch.
gruß charly
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