Verkehrssünden im Ausland sollen nicht straffrei bleiben Seite 1 - AFP vom 19.03.2008
Verkehrssünden im Ausland sollen nicht straffrei bleiben
Autohalter soll über Grenzen hinweg ermittelt werden
Bei schweren Verkehrssünden in einem anderen Mitgliedstaat sollen Autofahrer in der EU nicht mehr ungeschoren davonkommen können. Dafür sollen nationale Behörde künftig auf die Personalien zu einem bei einem Delikt festgestellten Autokennzeichen zugreifen können, wie die EU-Kommission in Brüssel vorschlug. Gelten soll die Pflicht zur automatischen Halterfeststellung, wenn ein Autofahrer ein Tempolimit missachtet, seinen Wagen trotz Alkoholgenusses steuert, den Gurt nicht angelegt hat oder eine rote Ampel überfährt. Zusammen seien diese Verstöße für fast Dreiviertel aller Toten im Straßenverkehr verantwortlich.
In der Brüsseler Behörde wird eingeräumt, dass es bei der tatsächlichen Durchsetzung der gegen die Verkehrssünder verhängten Strafen in deren Heimatländern bisher noch Probleme gibt. Die EU-Regierungen hätten zwar vereinbart, dass Strafen wegen schwerer Verkehrsdelikte in anderen Ländern durch die eigenen Behörden vollstreckt werden. Doch obwohl dafür die Frist bereits im März vergangenen Jahres auslief, hätten erst sieben EU-Länder diese Vereinbarung auch tatsächlich in nationales Recht umgesetzt, hieß es. Deutschland gehöre bislang nicht dazu. Eine rechtliche Handhabe, die Regierungen dazu zu zwingen, habe die EU-Kommission aber nicht.