Verkehrsregeln
2.1.2002 | Nachrichten - Aktuelle Gesetzgebung | 59428 Aufrufe Mehr zum Thema:Schuldrecht, Euro, Kindergeld, Terror
Radarwarn- oder Laserstörgeräte sind ab 2002 verboten. Mit derartigen Geräten kann man nämlich Verkehrsüberwachungen der Polizei erkennen bzw. diese stören. Ab März zieht ein entsprechender Verstoß ein Bußgeld von 75 Euro nach sich.
Der Seitenstreifen auf Autobahnen kann als zusätzlicher Fahrstreifen freigeben werden, um bei großen Verkehrsbelastungen Staus zu vermeiden. Dazu wurden eigens neue Verkehrszeichen eingeführt, und zwar Verkehrszeichen 223.1 bis 223.3.
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