Verkehrsgerichtstag gegen generelles Lkw-Überholverbot
AFP VOM 25.1.2002 | Nachrichten - Geplante Gesetze | 4739 Aufrufe Mehr zum Thema:Überholverbot, LKW, Sehtest, Fahrerlaubnis
- Experten: Auch Sehtest-Pflicht für Senioren nicht nötig
Gegen ein generelles Überholverbot für Lkw hat sich der Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar ausgesprochen. Örtlich und zeitlich beschränkte Überholverbote reichten aus, heißt es in den am Freitag zum Abschluss des Gerichtstags veröffentlichten Empfehlungen. Ebenso wenig ist nach Einschätzung der Experten ein verpflichtender Sehtest für Senioren erforderlich. An der dreitägigen Tagung nahmen insgesamt knapp 1700 Juristen, Mediziner, Techniker sowie Experten aus Verbänden und Verwaltung teil.
In seinen einstimmig verabschiedeten Empfehlungen setzt sich der Arbeitskreis "Unfallrisiko Lkw" für möglichst flexible Überholverbote ein. Die Einnahmen aus der geplanten Lkw-Maut sollten vorwiegend verwendet werden, um durch zusätzliche Fahrspuren und Rastplätze die Situation für den Lkw-Verkehr zu verbessern. Lenkzeiten sowie sicherheitsrelevante Verkehrsverstöße - etwa gegen Mindestabstand und Höchstgeschwindigkeiten - sollten stärker kontrolliert und geahndet werden. Dies diene "der Verkehrssicherheit ebenso wie der Wettbewerbsgerechtigkeit".
Senioren haben nach Überzeugung der Experten ein besonderes Interesse an ihrer Mobilität. Angesichts ihrer geringen Beteiligung an Unfällen gebe es keinen Bedarf für besondere Vorschriften, vielmehr appellierte der Verkehrsgerichtstag an die Eigenverantwortung älterer Menschen. Denkbar seien aber Nachlässe bei Versicherungen, wenn ältere Autofahrer einen freiwilligen Sehtest oder Gesundheits-Check nachweisen, sowie Anreize zum Umsteigen auf öffentliche Verkehrsmittel. Notwendig sei zudem eine bessere Information über die Nebenwirkung von Medikamenten. Die Arzneimittelindustrie wurde aufgefordert, schon auf den Verpackungen entsprechende Hinweise anzubringen.
Weiter plädierten die Experten für Grenzwerte bei illegalen Drogen entsprechend der Promille-Grenze bei Alkohol. Der "Mischkonsum" illegaler Drogen mit Alkohol müsse wegen seiner "unvorhersehbaren Wirkung auf die Fahrtüchtigkeit" besonders unter Strafe gestellt werden. Alkoholauffälligen Autofahrern müsse verstärkt eine Nachschulung angeboten werden. Bei erfolgreicher Nachschulung müssten die Gerichte die Möglichkeit bekommen, die Strafe zu verringern.
Der Arbeitskreis "Perspektiven der Bahn" forderte einen stärkeren Wettbewerb auf der Schiene. Verspätungen im Bahnverkehr nach Personenunfällen könnten verringert werden, wenn der Bundesgrenzschutz als Bahnpolizei hierfür eine eigene Zuständigkeit bekomme.
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