>Verkaufsoffener Sonntag
es bringt nichts, hier rumzurätseln, ohne den genauen wortlaut der BV zu kennen, zumal hierzu stückchenweise immer neue, und nicht gerade unrelevante informationen kommen
eins dürfte jedoch klar sein :
die regelungen der BV dürfen dich insgesamt nicht schlechter stellen als die vereinbarungen deines arbeitsvertrages
falls euer BR hier eine unklare oder missverständliche regelung getroffen hat, soll er es für euch klären,
zur not per arbeitsgerichtlichem beschlußverfahren, wie diese BV nun auszulegen sei (da dies der AG bezahlen müsste, trägt alleine die drohung damit vielleicht zu einer einvernehmlichen auslegung bei)
bevor hier jeder einzelne individualrechtlich seine ansprüche durchsetzen müsste
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von kriegsrat am 14.07.2011 21:41
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