Frage: Gehören die bekannten vier verkaufsoffene Sonntage zum Arbeitsvertrag im Einzelhandel?Es wurde in unserer Firma zwischen dem Betriebsrat und der Geschäftsleitung eine Betriebsvereinbarung über vier verkaufsoffene Sonntage geschlossen.Jedoch wurde nicht schriftlich in dieser Betriebsvereinbarung festgehalten, dass Provisionsverkäufer die Sonntagsstunden bezahlt und[b]Verkaufsprovisionen bekommen.Der Betriebsrat hat jedoch mündlich dieses den Verkäufern zugesagt.Die Geschäftsleitung sagt,dieses ist nicht in der Betriebsvereinbarung festgelegt.Der BR argumentiert,Provisionen sind Bestandteil des Arbeitsvertrages und müssen nicht zusätzlich aufgeführt werden.Ist das korrekt? Ich bin dankbar, um jede helfende Antwort.