Verkauf von gegenzeichneten Plagiaten im Internet
Hallo liebes Forum,
mir ist in letzter Zeit häufig aufgefallen, dass viele E-Shops gefälschte Markenware verkaufen.
Meines Wissens nach ist dies ja verboten, deswegen frage ich mich warum die Seiten immer noch existieren dürfen?
Fall A:
Darf ein Händler (Deutscher Staatsbürger)der eine Briefkasten-Firma in Tschechien besitzt und gekennzeichnete Plagiate in seinem E-Shop vertreibt,diese legal nach Deutschland verkaufen? P.S. Die Ware befindet sich in Deutschland, die Rechnung wurde aber von dem tschechischen "Firmensitz" ausgestellt.
Wer macht sich in diesem Fall Strafbar? Der Käufer oder der Verkäufer?
Fall B:
Ein deutsches Unternehmen Verkauft gekennzeichnete Plagiate im Internet.Er hat aber die Ware nicht im Besitz, sonder bestellt die Ware beim chinesischem Hersteller, der diese direkt zum Endverbraucher schickt.
Wer macht sich in diesem Fall strafbar? Ist der Zwischenhändler belangbar?
Ich hoffe Sie können mich aufklären. Danke im Voraus.
MfG Max
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-- Editiert ya313924-20 am 29.08.2011 18:40
von ya313924-20 am 29.08.2011 18:29
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