Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
364803
zufriedene Nutzer
 www.123recht.net » Forum » Markenrecht » Verkauf von gegenzeichneten Plagiaten im Interne...

Verkauf von gegenzeichneten Plagiaten im Internet

Leserwertung
(0):
 Thema bewerten!

707 Aufrufe

Verkauf von gegenzeichneten Plagiaten im Internet

Hallo liebes Forum,

mir ist in letzter Zeit häufig aufgefallen, dass viele E-Shops gefälschte Markenware verkaufen.
Meines Wissens nach ist dies ja verboten, deswegen frage ich mich warum die Seiten immer noch existieren dürfen?

Fall A:

Darf ein Händler (Deutscher Staatsbürger)der eine Briefkasten-Firma in Tschechien besitzt und gekennzeichnete Plagiate in seinem E-Shop vertreibt,diese legal nach Deutschland verkaufen? P.S. Die Ware befindet sich in Deutschland, die Rechnung wurde aber von dem tschechischen "Firmensitz" ausgestellt.
Wer macht sich in diesem Fall Strafbar? Der Käufer oder der Verkäufer?

Fall B:

Ein deutsches Unternehmen Verkauft gekennzeichnete Plagiate im Internet.Er hat aber die Ware nicht im Besitz, sonder bestellt die Ware beim chinesischem Hersteller, der diese direkt zum Endverbraucher schickt.
Wer macht sich in diesem Fall strafbar? Ist der Zwischenhändler belangbar?

Ich hoffe Sie können mich aufklären. Danke im Voraus.


MfG Max

-----------------
""

-- Editiert ya313924-20 am 29.08.2011 18:40


von ya313924-20 am 29.08.2011 18:29
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 14 weitere Beiträge zum Thema "verkauf".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Verkauf von gegenzeichneten Plagiaten im Internet
quote:
Wer macht sich in diesem Fall Strafbar?


Strafbar macht sich immer der Täter der Straftat, darüber hinaus noch Helfer, Helfershelfer und Aufrufer zu einer Straftat.

Der Täter ist der Inverkehrbringer einer Ware, die der nicht in Verkehr bringen darf laut § 14 Markengesetz.

Das Opfer der Tat kann neben dem Markeninhaber auch der Käufer sein, wenn seine illegale Ware vernichtet wird vom Zoll. Regressansprüche kann der dann nur an den Täter richten.

Zum Fall B: Ein illegaler chinesischer Exporteur und ein illegaler deutscher Importeur arbeiten Hand in Hand bei einer Straftat. Wer von beiden sollte unschuldig sein?

Griffe nicht vielmehr noch der strafverschärfende Tatbestand einer kriminellen Vereinigung?

Gruß aus Berlin, Gerd

-----------------
"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."


von Gerd aus Berlin am 30.08.2011 03:16
Status: Unsterblich (1383 Beiträge)
Userwertung:  3,5  von 5 (von 54 User(n) bewertet)


123recht.net ist Rechtspartner von:

364803
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

109925
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online