Verkauf von Wirtschaftsgütern, Privatverkäufe & Co

1. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
christopher29
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf von Wirtschaftsgütern, Privatverkäufe & Co

Liebe Community,

ich bin freiberuflich als Musiker tätig und weise seit 2016 Umsatzsteuer aus. Am 27.12.2016 habe ich mir zwei recht spezifische Musikgeräte (Effekte / Workstations) gekauft – Gerät A hat 499€ (einschl. Mwst) gekostet, Gerät B lag bei 230€.

· Gerät A habe ich in meiner letzten Steuererklärung als bewegliches Wirtschaftsgut (AfA, 3 Jahre) verbucht
· Gerät B habe ich als als geringwertiges Wirtschaftsgut sofort (und ohne Sammelposten) abgeschrieben

Nun möchte ich diese Gerät (via Ebay o.ä.) wieder verkaufen, da ich keine Verwendung mehr dafür habe. Ich vermute Gerät A brächte hier ca. 350€, für Gerät B bekomme ich vermutlich 190€.

1) Wie verbuche ich diese Verkäufe? Etwa als ganz normale Betriebseinnahme?
2) Muss ich dafür eine Rechnung samt Mwst schreiben?
3) Was passiert mit Gerät A, das ich ja derzeit noch abschreibe?

Ich recherchiere seit einigen Tagen im Netz und werde nicht so richtig schlau – lese immer wieder von "Übernahmen ins Privatvermögen" und ähnlichem. Eigentlich möchte ich beim Wiederverkauf vermeiden, Mwst zu berechnen oder Gewährleistung erteilen zu müssen (– was wohl einen Privatverkauf impliziert?).

Jede Hilfe wäre fantastisch!
Vielen Dank,
chris

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

Zitat:
1) Wie verbuche ich diese Verkäufe? Etwa als ganz normale Betriebseinnahme?

Ja!

Zitat:
2) Muss ich dafür eine Rechnung samt Mwst schreiben?

Ja!

Zitat:
3) Was passiert mit Gerät A, das ich ja derzeit noch abschreibe?

Der restliche Buchwert wird abgeschrieben. Dann der gesamte Verkauf als Betriebseinnahme erfasst.

Zitat:
Eigentlich möchte ich beim Wiederverkauf vermeiden, Mwst zu berechnen

Sie haben doch sehr wahrscheinlich beim Kauf auch die Vorsteuer gezogen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
christopher29
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Hilfe!

Zitat (von Cybert.):
Der restliche Buchwert wird abgeschrieben.

Bedeutet dies, ich belasse das Wirtschaftsgut einfach für die nächsten 2,5 Jahre in der AfA Liste? Muss ich nicht irgendwo den Abgang dessen dokumentieren?


Zitat (von Cybert.):
Sie haben doch sehr wahrscheinlich beim Kauf auch die Vorsteuer gezogen.

Ja, das hab ich. Aber wie verhält es sich mit der Gewährleistung? Gibt es hier keinen Weg dran vorbei?

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#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

Zitat:
Bedeutet dies, ich belasse das Wirtschaftsgut einfach für die nächsten 2,5 Jahre in der AfA Liste? Muss ich nicht irgendwo den Abgang dessen dokumentieren?


Nein, der Restbuchwert wird im Zeitpunkt der Veräußerung/Entnahme erfasst.

Zitat:
Aber wie verhält es sich mit der Gewährleistung? Gibt es hier keinen Weg dran vorbei?

Evtl., wenn Sie es vorher ins Privatvermögen überführen, was jedoch ebenfalls USt auslöst, sofern die Vorgehensweise legal ist. Ansonsten würde ich die Frage in einem anderen Forum stellen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
christopher29
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erneut,
ich intendiere keineswegs, illegal zu handeln (– deshalb frage ich hier so eindringlich :) )

Wie überführe ich ein Wirtschaftsgut in das Privatvermögen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

Indem Sie statt eines Verkaufs eine Entnahme in Höhe des sogenannten Teilwertes zzgl. USt als Betriebseinnahme erfassen.

Und das Gerät vom Arbeitszimmer ins Wohnzimmer stellen. ;-)

-- Editiert von Cybert. am 01.09.2017 19:39

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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