Liebe Community,
ich bin freiberuflich als Musiker tätig und weise seit 2016 Umsatzsteuer aus. Am 27.12.2016 habe ich mir zwei recht spezifische Musikgeräte (Effekte / Workstations) gekauft – Gerät A hat 499€ (einschl. Mwst) gekostet, Gerät B lag bei 230€.
· Gerät A habe ich in meiner letzten Steuererklärung als bewegliches Wirtschaftsgut (AfA, 3 Jahre) verbucht
· Gerät B habe ich als als geringwertiges Wirtschaftsgut sofort (und ohne Sammelposten) abgeschrieben
Nun möchte ich diese Gerät (via Ebay o.ä.) wieder verkaufen, da ich keine Verwendung mehr dafür habe. Ich vermute Gerät A brächte hier ca. 350€, für Gerät B bekomme ich vermutlich 190€.
1) Wie verbuche ich diese Verkäufe? Etwa als ganz normale Betriebseinnahme?
2) Muss ich dafür eine Rechnung samt Mwst schreiben?
3) Was passiert mit Gerät A, das ich ja derzeit noch abschreibe?
Ich recherchiere seit einigen Tagen im Netz und werde nicht so richtig schlau – lese immer wieder von "Übernahmen ins Privatvermögen" und ähnlichem. Eigentlich möchte ich beim Wiederverkauf vermeiden, Mwst zu berechnen oder Gewährleistung erteilen zu müssen (– was wohl einen Privatverkauf impliziert?).
Jede Hilfe wäre fantastisch!
Vielen Dank,
chris
Verkauf von Wirtschaftsgütern, Privatverkäufe & Co
1. September 2017
Thema abonnieren
Frage vom 1. September 2017 | 14:08
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf von Wirtschaftsgütern, Privatverkäufe & Co
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 1. September 2017 | 14:45
Von
Status: Master (4855 Beiträge, 1173x hilfreich)
Zitat:1) Wie verbuche ich diese Verkäufe? Etwa als ganz normale Betriebseinnahme?
Ja!
Zitat:2) Muss ich dafür eine Rechnung samt Mwst schreiben?
Ja!
Zitat:3) Was passiert mit Gerät A, das ich ja derzeit noch abschreibe?
Der restliche Buchwert wird abgeschrieben. Dann der gesamte Verkauf als Betriebseinnahme erfasst.
Zitat:Eigentlich möchte ich beim Wiederverkauf vermeiden, Mwst zu berechnen
Sie haben doch sehr wahrscheinlich beim Kauf auch die Vorsteuer gezogen.
#2
Antwort vom 1. September 2017 | 15:40
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die schnelle Hilfe!
ZitatDer restliche Buchwert wird abgeschrieben. :
Bedeutet dies, ich belasse das Wirtschaftsgut einfach für die nächsten 2,5 Jahre in der AfA Liste? Muss ich nicht irgendwo den Abgang dessen dokumentieren?
ZitatSie haben doch sehr wahrscheinlich beim Kauf auch die Vorsteuer gezogen. :
Ja, das hab ich. Aber wie verhält es sich mit der Gewährleistung? Gibt es hier keinen Weg dran vorbei?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Steuerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 1. September 2017 | 15:46
Von
Status: Master (4855 Beiträge, 1173x hilfreich)
Zitat:Bedeutet dies, ich belasse das Wirtschaftsgut einfach für die nächsten 2,5 Jahre in der AfA Liste? Muss ich nicht irgendwo den Abgang dessen dokumentieren?
Nein, der Restbuchwert wird im Zeitpunkt der Veräußerung/Entnahme erfasst.
Zitat:Aber wie verhält es sich mit der Gewährleistung? Gibt es hier keinen Weg dran vorbei?
Evtl., wenn Sie es vorher ins Privatvermögen überführen, was jedoch ebenfalls USt auslöst, sofern die Vorgehensweise legal ist. Ansonsten würde ich die Frage in einem anderen Forum stellen.
#4
Antwort vom 1. September 2017 | 15:48
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke erneut,
ich intendiere keineswegs, illegal zu handeln (– deshalb frage ich hier so eindringlich )
Wie überführe ich ein Wirtschaftsgut in das Privatvermögen?
#5
Antwort vom 1. September 2017 | 19:38
Von
Status: Master (4855 Beiträge, 1173x hilfreich)
Indem Sie statt eines Verkaufs eine Entnahme in Höhe des sogenannten Teilwertes zzgl. USt als Betriebseinnahme erfassen.
Und das Gerät vom Arbeitszimmer ins Wohnzimmer stellen. ;-)
-- Editiert von Cybert. am 01.09.2017 19:39
Und jetzt?
Schon
267.055
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten