Verkauf von Münzrepliken

25. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb475238-9
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf von Münzrepliken

Hallo, ist es legal wenn ich Repliken von Münzen, z.B. aus der Weimarer Republik (also nicht mehr existenten Staaten, deren Währung keinen Wert haben), wenn ich sie ausdrücklich die Münze als Replik bezeichne, auf Ebay verkaufe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Sofern man nicht über die Echtheit täuscht, sondern die Eigenschaft "Replik" deutlich herausstellt, wäre das vom Gesetzgeber her nicht verboten.

Allerdings kann der Marktplatz noch eigene Regeln verfassen, die solche Sachen untersagen.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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