Verkauf solch einer Website noch privat, sprich steuerfrei?

27. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Quenty
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf solch einer Website noch privat, sprich steuerfrei?

Guten Tag,

ich arbeite hauptberuflich als Softwareentwickler in einem mittelständigen Unternehmen und verdiene ca. 25 Tsd. € im Jahr. Nun habe ich für einen längeren Zeitraum unentgeltlich eine Website für ein Investmentunternehmen, welches außerhalb der EU liegt, programmiert. Geplant war mich als Mitarbeiter demnächst fest einzustellen.

Da das Unternehmen aber in eine Richtung geht, welche für mich unüberschaubar ist, möchte ich stattdessen die Website, welche ich für dieses Unternehmen gebaut habe, für 10 Tsd. € an das Unternehmen verkaufen. Dies wäre seit Jahren die erste von mir erstellte Software, welche ich verkaufe. Ich meine, dass ich mit diesem Verkauf keineswegs gewerblich handeln würde, lediglich das Unternehmen, was die Website mir abkauft.

Kann ich dies also als Privatverkauf realisieren? Logischerweise arbeitet das Unternehmen gewinnorientiert mit der Seite. Zwischen mir und der Firma gab es aber nie einen Vertrag, geschweige denn einen Cent für meine verrichtete Arbeit.

Falls ich die Website nur als "Freiberufler" verkaufen kann (was ich meiner Meinung nach nicht bin, da Websiten bauen und damit Gewinn erwirtschaften keine Nebenbeschäftigung von mir ist), wie viel Steuern fallen dann für mich an?

Vielen Dank für die hilfreichen antworten.

-- Editier von Quenty am 27.01.2017 09:02

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32922 Beiträge, 17283x hilfreich)

Falls ich die Website nur als "Freiberufler" verkaufen kann (was ich meiner Meinung nach nicht bin, da Websiten bauen und damit Gewinn erwirtschaften keine Nebenbeschäftigung von mir ist), wie viel Steuern fallen dann für mich an? Sie sind ledig, setze ich mal voraus, und die 25.000 Euro sind Ihr Bruttolohn - dann sind es ca. 3200 Euro plus 180 Euro Soli plus ggf. 260 bis 290 Euro Kirchensteuer.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32922 Beiträge, 17283x hilfreich)

Zur näheren Erläuterung: Es ist egal, ob man das freiberuflich nennt oder Privatverkauf - es ist in jedem Fall steuerpflichtig.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.391 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.484 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen