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Verkauf notleidender Kredite

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Verkauf notleidender Kredite

Hallo Zusammen,

darf eine Bank einen notleidenden Kredit in einem Portfolio einfach so mitverkaufen. Ist es gesetzlich nicht so, meine es mal gehört zu haben, dass der Kredit erst gekündigt werden muss, bevor dieser in einem Portfolio als notleidender Kreditverkauft wird. Was ist, wenn dies bereits so gemacht ist? Es geht mir um die Gesetzeslage.

Vielen Dank im Voraus.


Gruß,

jumanji

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"Gruß,

Jumanji"

-- Editiert am 09.02.2010 10:40


von jumanji am 09.02.2010 10:38
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>Verkauf notleidender Kredite
=> http://de.wikipedia.org/wiki/Kredithandel#Materiell-rechtliche_Ausgangslage


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von Jennifer_A am 09.02.2010 12:41
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>Verkauf notleidender Kredite
Danke!

Dann ist also doch zulässig. Ich dachte ein Kredit muss zunächst gekündigt werden/sein, bevor dieser verkauft werden darf.



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"Gruß,

Jumanji"


von jumanji am 09.02.2010 15:13
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>Verkauf notleidender Kredite
Ich wüßte auch gar nicht, welchen Sinn eine solche Regelung haben sollte.

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von Jennifer_A am 09.02.2010 16:07
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>Verkauf notleidender Kredite
Den Sinn kann ich auch nicht sagen, habe leider nur diese Textfetzen und wollte diesbezüglich fragen. Das ganze kann aber auch aus dem Zusammenhang gerissen sein.

Veräußerung notleidender Kredite - Aktuelle rechtliche Aspekte bei Transaktionen von Non-Performing Loans

Bei der Zusammenfassung notleidender Darlehensforderungen in einem Portfolio und dessen anschließendem Verkauf ist darauf zu achten, dass nur gekündigte Darlehen in das Portfolio aufgenommen werden, weil der Darlehensschuldner sonst einer Abtretung an den Erwerber widersprechen kann.
BGB § 433, BGB § 488, BGB § 398

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"Gruß,

Jumanji"


von jumanji am 09.02.2010 20:37
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