Verkauf mit Wohnrecht auf Lebenszeit

6. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Frank Rost
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 38x hilfreich)
Verkauf mit Wohnrecht auf Lebenszeit

Hallo , eine kurze Frage !!!

Gibt es Firmen oder Banken die Häuser mit lebenslangen Wohnrecht kaufen ?
Beispiel : das Haus ist 130 000 Euro wert und es sind noch ca. 70 000 Euro Schulden drauf.
Gibt es Leute die für 70 000 Euro das Haus übernehmen und dann lebenslanges Wohnrecht einräumen ?

Danke
Frank

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Das ist im Eunzelfall sicherlich möglich, un deinem Beispiel aber eher nicht: das Haus hat einen Wert von 60000€, wenn man die Schulden abzieht.
Der Käufer soll 10000€ über Wert zahlen und dann noch ein lebenslanges (womöglich unentgeldliches?) Wohnrecht einräumen? Eher nicht.

Man könnte statt Wohnrecht ein "Mietrecht" andenken. Durch die monatlich eingehende Miete wäre da steuerlich einiges besser zu gestalten und ein grunduchlich eingetragenes Mietrecht wäre nur bei Zwangsversteigerung in Gefahr.
Aber auch da müsste sich für den Käufer ein Grund ergeben, das Ganze mitzumachen.

Ich kenne einen Fall, in dem so ein Kaufvertrag mit Mietrecht zu einem recht überhöhten Preis gemacht wurde. Käufer war dort der Nachbar und der wollte eine massive Grenzbebauung erreichen. Damit hat es sich für ihn rechnerisch gelohnt, die Verkäufer mussten natürlich mit dem Neubau direkt an der Grundstücksgrenze leben.
Also: alles möglich

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#2
 Von 
Frank Rost
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 38x hilfreich)

"Der Käufer soll 10000€ über Wert zahlen und dann noch ein lebenslanges (womöglich unentgeldliches?) Wohnrecht einräumen? Eher nicht."

Verstehe ich jetzt nicht ganz. Wieso 10 000 Euro über Wert.
In dem Beispiel verdient der Käufer 60 000 Euro ( wenn die Preise nicht weiter steigen ) in ich sage mal 25-30 Jahren bei 70 000 Euro Einstatz.
Wenn ich 70 000 Euro zu 3% Anlege sind 2100 Euro im Jahr aber wer gibt einem 3% ???
Wenn die Preise weiter steigen könnte er ja auch noch mit Gewinn weiter verkaufen !!!
Aber wie gesagt , ist ja nur eine Frage .

Gruss
Frank

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Frank Rost):
und dann lebenslanges Wohnrecht einräumen ?


Kommt vielleicht auch auf das Alter des Wohnrechtsbegünstigten an. Ist der erst 30 Jahre alt, sieht das bestimmt anders aus, als bei einem 101jährigem.

Zitat (von Frank Rost):
Wenn die Preise weiter steigen könnte er ja auch noch mit Gewinn weiter verkaufen !!!


Trotzdem mit einem Wohnrecht an der Backe. Das mindert doch immer noch den Preis.

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#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Frank Rost):
Wenn die Preise weiter steigen könnte er ja auch noch mit Gewinn weiter verkaufen !!!
Aber wie gesagt , ist ja nur eine Frage .

Mit dem Wohnrecht hätte der neue Käufer auch alle Kosten der Immobilie zu tragen. Die Preise steigen vielleicht wirklich weiter, jedoch auch die Ansprüche an die Ausstattung steigen ständig. Somit wäre die Spekulation auf einen guten Verkauf wohl eher ein Traum.
Zitat (von Frank Rost):
das Haus ist 130 000 Euro wert

Bei einem Wert von 130.000€ ist das Haus entweder in einer weniger gefragten Gegend, das ist Wertzuwachs eher auch an zu Zweifeln.
Zitat (von Ver):
Kommt vielleicht auch auf das Alter des Wohnrechtsbegünstigten an. Ist der erst 30 Jahre alt, sieht das bestimmt anders aus, als bei einem 101jährigem.

Selbst mit dem Alter kann man sich verschätzen, ein Bekannter kaufte vor 30 Jahren ein Haus (2WE) wo die Dame mit 70 Jahren damals sehr kränklich wirkte, die alte Dame wurde 96 Jahre alt.
Solche Zeitfaktoren müsste also ein Erwerber immer mit ein Kalkulieren.
Problematisch dabei, eine sanierungsbedürftige Hütte kann man damit nicht mal schnell Kernsanieren.

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#6
 Von 
Frank Rost
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 38x hilfreich)

"Also es soll jemand 70.000 Euro für ein Haus ausgeben, das 60.000 Euro wert ist und mit einem lebenslangen Wohnrecht belastet ist?"

Er soll 70 000 Euro bezahlen für ein Haus das 130 000 Euro wert ist ( Wertgutachten von 2011 der Deutschen Bank) !!!
Inzwischen wurde noch einiges erneuert wie Heizung mit Brennwerttechnick usw.und die Wohnlage ist Super !!!
Die Instandhaltung würde ich natürlich weiter übernehmen , Wasser und Strom ist auch alle 2011 neu gemacht !

Gruss
Frank

-- Editiert von Frank Rost am 06.01.2017 11:42

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Frank Rost
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 38x hilfreich)

Die Frage steht aber immer noch im Raum !
Gibt es Firmen oder Banken die Häuser kaufen und einen drin Wohnen lassen ???
Wenn ja , welche ?
Der Rest wird sich dann zeigen !!!

MfG
Frank

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Frank Rost):
Er soll 70 000 Euro bezahlen für ein Haus das 130 000 Euro wert ist ( Wertgutachten von 2011 der Deutschen Bank) !!!

1.
Ein Wertgutachten von 2011 ist am heutigen Tag Altpapier.

2.
130000 Schätzwert - 70000 Schulden = 60000 Wert.
Egal wie viele !!! Du setzt, eine Immobilie ist nur soviel Wert wie nach dem Abzug aller Nachteile (Belastungen mit Schulden, Grundbuchrechten, Wohnrechten, ...) überbleibt.
Die Vorstellung das das Haus 130000 Wert ist, sollte man also mal überdenken.

Je nach Alter des Wonberechtigten, kann auch ein Kaufpreis von 0 herauskommen. Dafür wäre er aber die 70000 Schulden los.



Zitat (von Frank Rost):
Gibt es Firmen oder Banken die Häuser kaufen und einen drin Wohnen lassen ???

Ja, gibt es.

Banken wäre mir jetzt neu (zumindest in Deutschland), kann aber sein, das regionale Institute das machen.
Firmen gibt es, die finden sich immer wieder in den Anzeigen der Zeitungen oder einfach mal googlen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

130000 Schätzwert - 70000 Schulden = 60000 Wert.
Egal wie viele !!! Du setzt, eine Immobilie ist nur soviel Wert wie nach dem Abzug aller Nachteile (Belastungen mit Schulden, Grundbuchrechten, Wohnrechten, ...) überbleibt.


Meine Vermutung ist, dass der TE folgende Rechnung macht.
Wert: 130.000,-
Restschuld: 70.000,-
Das Haus wird für 70.000,- verkauft und mit diesem Betrag wird vom TE die Restschuld beglichen.
Für den Rest seines Lebens darf der TE undendgeltlich das Haus weiter bewohnen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Frank Rost
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 38x hilfreich)

Genau so ist das gemeint !!!
Hintergrund ist das meine Nachbarin jetzt ihr gemeinsames Haus verkaufen muss weil ihr Mann ins Pflegeheim kommt.
Was nutzt mir ein bezahltes Haus wenn man dann im Alter doch nichts mehr davon hat und Erben haben wir auch nicht !!!
Wer kein Eigentümer ist kann auch nichts verkaufen !!!

-- Editiert von Frank Rost am 06.01.2017 20:29

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Scappler):
und mit diesem Betrag wird vom TE die Restschuld beglichen.

Bei dem Konstrukt müssten erstmal die Bank und der Verläufer mitmachen. Sollte man vor dem Verkauf abklären, das ist nämlich nicht ganz einfach.





-- Editiert von Harry van Sell am 06.01.2017 20:30

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Frank Rost
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 38x hilfreich)

Das es nicht Einfach wird hab ich mir schon gedacht !
Aber wenn du in Deutschland ein bisschen was hast bist du gekniffen wenn es soweit ist wenn einer ins Pflegeheim kommt.
Wenn man die 5000 Euro für ein Pflegeheim nicht aufbringen kann (welcher Rentner kann das schon) ist alles was
du dir Zusammengespart hast zu Teufel und du stehst fast genau so da als wenn du dein Leben lang nicht gearbeitet hast
und auch nichts Eingezahlt hast .

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