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Verkauf im Auftrag und Gewährleistungspflicht

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Verkauf im Auftrag und Gewährleistungspflicht

Ich habe mir vor 4 Monaten ein gebrauchtes KFZ gekauft. Jetzt ist die Wasserpumpe und das Getriebe kaputt gegangen.
Jetzt wollte ich das über die Gewährleistungspflich reklamieren aber der Händler sagt er habe das Auto im Auftrag (gefallen für einen Freund) verkauft!
Muß dies im Kaufvertrag festgehalten sein oder langt es wenn er das mündlich mitgeteilt hat um die Gewährleistungspflicht zu umgehen?

Grüße
NAMOR



von NAMOR am 20.09.2005 16:27
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Verkauf im Auftrag und Gewährleistungspflicht
Guten Tag,

wenn ein Händler für eine private Person verkauft, muss dieses eindeutig gekennzeichnet sein. Desweiteren wird der Verkäufer Probleme mit der Beweisführung haben.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -





von Hr. J. Rönner am 20.09.2005 19:48
Status: Tao (9851 Beiträge)
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>Verkauf im Auftrag und Gewährleistungspflicht
Wenn Sie den Umstand beim/vorm Kauf gewusst haben, wie Sie ja hier sagen, ist der Private Vermittlungsverkauf Rechtmäßig.

Im übrigen wäre die Wasserpumpe mit Sicherheit eh kein Gewährleistungsfall.
Und das Getriebe u.U. auch nicht.
Bitte schreiben Sie mal, was für ein Fahrzeug es war, KM Stand und den VK Preis.

Gruß Spezi



von Spezi am 21.09.2005 07:30
Status: Unsterblich (1319 Beiträge)
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