Verkauf durch Erbengemeinschaft

2. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)
Verkauf durch Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft aus 2 Personen will ein Haus verkaufen.

Müssen beim der nortiellen Beurkundung des Kaufvertrages beide Personen der Erbengemeinschaft gleichzeitig anwesend sein zur Unterschrift?

Reicht es nicht, wenn beide nacheinander zu getrennten Terminen den Vertrag unterschreiben?

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"Heike aus Bochum"

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8055 Beiträge, 4512x hilfreich)

#Reicht es nicht, wenn beide nacheinander zu getrennten Terminen den Vertrag unterschreiben?#
Ja das geht, wenn ein Bevollmächtigter für den Vollmachtgeber handelt. Der Vollmachtgeber muss eine notarielle Vollmachtsbestätigung beim Notar unterschreiben. Es fallen aber zusätzliche Kosten an.

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