Moin...Seit 10 Jahren bin ich Mieter einer DHH, die nun verkauft werden soll- Wieviel Besichtigungstermine zu welchen Zeiten muss ich ermöglichen und welche Abfindung wäre angemessen ?
Bin gespannt auf Antworten...Danke schonmal im voraus, LG
Verkauf der DHH, die ich als Mieter bewohne
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Google mal, du wirst schnell mehrere Seiten dazu finden. Zu Beginn geht man von 1-2 mal pro Woche zu den üblichen Werkzeiten aus. Diese sind einvernehmlich abzusprechen; weder Mieter noch Vermieter dürfen also einseitig Termine festlegen.ZitatWieviel Besichtigungstermine zu welchen Zeiten muss ich ermöglichen :
Abfindung für was? Für die Gestattung der Besichtigung gibt es meines Wissens nach keine Abfindung.Zitatwelche Abfindung wäre angemessen ? :
ZitatWieviel Besichtigungstermine zu welchen Zeiten muss ich ermöglichen :
Anspruch besteht in der Regel auf 1-2 Termine an Werktagen.
Die Belange des Mieters (z.B. Single, berufstätig) wäre angemessen zu berücksichtigen.
Anspruch auf Schlüssel um alleine in die Wohnung zu gehen, hat der Vermieter nicht.
Der Mieter darf verlangen das Anzahl und Name der Leute vor Besichtigung bekannt gegeben wird.
Er darf sich auch vor betreten der Wohnung Gewissheit über die Idendität der Leute zu verschaffen die besichtigen wollen (z.B. durch vorzeigen eines amtlichen Ausweises).
Zitatwelche Abfindung wäre angemessen ? :
0,0 EUR
So ein Verkauf ist normales Geschehen, da hat der Mieter ohne Entschädigung angemessen mit zu wirken.
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Danke für so rasche Antworten...klar...die Abfindung ziehe ich nur in Betracht, falls man mich schnellstens raushaben möchte.
Und das "normale" Geschehen habe ich bei anderen Betroffenen erlebt....das ist wirklich enervierend und ich möchte anbieten einmal im Monat einen kumulierten
Termin zu organisieren, möglichst zu Zeiten, da meine Kinder nicht im Hause sind.
Zitatmöchte anbieten einmal im Monat einen kumulierten :
Na die Gerichte gehen in der Regel von 3 bis 4 Terminen pro Monat aus.
Sollte man die Termine platzen lasse macht man sich Schadenersatzpflichtig.
Zitat.die Abfindung ziehe ich nur in Betracht, falls man mich schnellstens raushaben möchte. :
Abfindung ist nicht, wenn der neue Eigentümer auf Eigenbedarf geht.
Zitatda meine Kinder nicht im Hause sind. :
Das ist gegenüber den Kindern wohl die denkbar schlechteste Sache, denn kommt die Eigenbedarfkündigung muss man es eh den Kindern erzählen, oder will man bis zum letzten Tag warten?
Alternativ kann man sich ja Kauf überlegen, Vorteil die Kinder bleiben in der gewohnten Umgebung und die Zinsen sind zur Zeit niedrig.
Zitatich möchte anbieten einmal im Monat einen kumulierten :
Termin zu organisieren
Wenn der Vermieter mitspielt steht dem nichts entgegen. Eventuell hat der ja auch keine Lust 3-4x im Monat da aufzulaufen.
Zitat:Zitatmöchte anbieten einmal im Monat einen kumulierten :
Na die Gerichte gehen in der Regel von 3 bis 4 Terminen pro Monat aus.
Sollte man die Termine platzen lasse macht man sich Schadenersatzpflichtig.
Zitat.die Abfindung ziehe ich nur in Betracht, falls man mich schnellstens raushaben möchte. :
Abfindung ist nicht, wenn der neue Eigentümer auf Eigenbedarf geht.
Zitatda meine Kinder nicht im Hause sind. :
Das ist gegenüber den Kindern wohl die denkbar schlechteste Sache, denn kommt die Eigenbedarfkündigung muss man es eh den Kindern erzählen, oder will man bis zum letzten Tag warten?
Alternativ kann man sich ja Kauf überlegen, Vorteil die Kinder bleiben in der gewohnten Umgebung und die Zinsen sind zur Zeit niedrig.
Aehm nein. Der Mieter der alle Termine platzen laesst, macht sich nicht schadenersatzpflichtig, mangels Schaden.
Ne Eigenbedarfskuendigung des Verkäufers waere wohl die duemmste Nummer schlechthin.
Wobei die den Vorteil hat, dass die Besichtigungstermine aufhören * grins
ZitatDer Mieter der alle Termine platzen laesst, macht sich nicht schadenersatzpflichtig, mangels Schaden. :
Der Schaden ist mit den notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung aber recht schnell da.
Und dann diktiert das Gericht die Termine und für jeden verpassten Terming gibt es dann eine saftige Strafzahlung.
Meine Hausarzt, der Hausarzt der pflegebedürftigen Omma, die Kinderärztin...
Ja nee is klar ;-)
ZitatNe Eigenbedarfskuendigung des Verkäufers waere wohl die duemmste Nummer schlechthin. :
Wer redet vom Verkäufer?
Der neue Käufer will das Haus selbst nützen, da gibt es keine Abfindung.
ZitatMeine Hausarzt, der Hausarzt der pflegebedürftigen Omma, die Kinderärztin... :
Die Termine müssen ja mindestens zwei / drei Tage vorher angekündigt werden, da wird man vor Gericht dann kaum mit solchen Ausreden für die eine oder zwei Stunden durchkommen.
Zudem sollte der TE einfach bedenken, was nützt es hier zu blockieren?
Im dümmsten Fall wird dadurch ein Käufer abgeschreckt, welcher nur mal Geld investieren möchte, und dem eine vermietete Immobilie sogar gut ins Konzept passt. Der lässt nach dem ersten geplatzten Termin sofort die Finger, denn solche Mieter kauft man sich nicht mit einer Geldanlage, der ist flexibel und ist nicht speziell auf die Örtlichkeit angewiesen.
Dagegen wird die Familie welche ein Haus selbst bewohnen will auch nach geplatzten Terminen eben zum nächsten Termin warten, denn man sucht ja für sich eine Unterkunft, und dem Ort gezielt. Damit steigt die Chance das der neue Eigentümer definitiv Eigenbedarf anmelden wird extrem.
ZitatDer Mieter der alle Termine platzen laesst, macht sich nicht schadenersatzpflichtig, mangels Schaden. :
Außer die von HV genannte gerichtliche Option, kann der Kaufinteressent auch gegenüber dem Verkäufer die Anfahrt berechnen.
Die Abfindung gibt's gerade bei der Eigenbedarfskuendigung, um diese zu beschleunigen. Prozesse kosten Zeit eine Abfindung Geld.
Schadensersatznummer wie Fahrtkosten sind Kinkerlitzchen. Wichtig ist dass der Mieter praktisch nicht ersatzpflichtig ist mit Blick auf den Kaufpreis und moeglicherweise entgangenem Gewinn.
Und bei kurzfristigen spontanen Erkrankungen, die der Hausarzt attestiert hat, gibt's nicht mal die Fahrtkosten.
ZitatAehm nein. Der Mieter der alle Termine platzen laesst, macht sich nicht schadenersatzpflichtig, mangels Schaden. :
Wenn ein Zeuge vom Gericht geladen wird, also das persönliche Erscheinen angeordnet ist, sollte sich der Geladene eine recht gute/plausieble Entschuldigung einfallen lassen wenn er der Ladung nicht Folge leistet, andernfalls kann es teuer werden, sogar die "Vorführung" wäre denkbar.
Sollte die geladene Partei zum Termin nicht erscheinen, gibt es ein "Versäumisurteil", wenn persönliches Erscheinen angeordnet wurde, und eine Entschuldigung fehlt. Wenn er heißt: "Persönliches Erscheinen", dann sollte das befolgt werden.
Guten Morgen Banane,
es geht hier um Besichtigungstermine.
AK
ZitatGuten Morgen Banane, :
es geht hier um Besichtigungstermine.
AK
Stimmt. Na gut, es weiss der eine oder andere, wenn er Gerichtstermine nicht befolgt was ihm dann blüht.
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