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Verkauf Autoteile (ebay) Jetzt Ärger + Strafbefehl!

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Verkauf Autoteile (ebay) Jetzt Ärger + Strafbefehl!

Hallo,

bin mir nicht sicher, in welchen Bereich dies gehört, also versuche ich´s hier mal.
Vielleicht kann man mir hier einen Rat geben.
Es geht um folgenden Sachverhalt:

Ich habe im September 2002 BMW M3 Seitenschweller gekauft. Damals war ich Sachen BMW noch nicht so fit wie heute. Als ich die Teile hatte, habe ich festgestellt, daß es nicht die die besagten M3-Schweller sondern normale Aerodynamic-Schweller waren.
Der unterschied besteht in einer Wöbung an der Seite. Sonst sind die Teile Baugleich.
Damals dachte ich, die heissen M-Technik Schweller, und die anderen M3 Schweller.
Also habe ich sie im Oktober 2002 in ebay wieder verkauft. Ich hatte einige Fotos geschossen, und diese auch sehr groß in der Auktion eingestellt, damit es keine Verwechslungen gibt.
Versteigert - Verschickt - gute Bewertung gegenseitig hinterlassen - alles ok.
PUSTEKUCHEN! Nach 3 oder 4 Wochen meldet sich der Käufer wieder, und fordert einen Teil seines Geldes wieder. ich hätte Ihn betrogen! Er wollte M-technik Schweller, und nicht normale Aerodynamic Schweller. Das hätte er festgestellt, nachdem ihm das ein bekannter gesagt hatte.
Ich habe ihm erklärt, daß nach meinem Wissensstand die teile M-Technik heissen, und die andere Form M3-Schweller. Und da ich selber kein Profi bin, habe ich genügend Fotos reingemacht, um Verwechslungen zu vermeiden.
Ich habe abgelehnt einen Teil des Geldes zürückzuzahlen, da es auch eine Masche von ihm hätte sein können.
Der Käufer hat mich dann einige Wochen später wegen Betruges angezeigt. Ich musste dann einige Monate später (im April 03) zur Polizei und meine Aussage machen Der Polizist hat vor lauter Schweller hin und her nichts mehr kapiert, sodaß auch ich langsam die Geduld und den Durchblick verloren hatte.
Bei der Frage nach der Herkunft, wusste ich natürlich nicht mehr woher die waren, war ja auch schon lange her, und Adressen aus Zeitungen merkt man sich eh nicht.
Er hat mir vorgeschlagen einfach zu sagen, die Teile seien von einem Bekannten abgekauft worden. Da ich die ganze Sache endlich hinter mich bringen wollte, habe ich zugestimmt, und das ganze unterschrieben.
Einige Wochen später musste ich wieder antanzen. Die wollten den Namen des "Bekannten". Das war jetzt blöd! Es war ja kein Bekannter! Also sagte ich, ich hätte die Teile nicht von einem Bekannten sondern aus der Zeitung. Den Namen wusste ich nicht mehr. Wer soll sich nach 4-5 Monaten an sowas unwichtiges noch erinnern!?! Jetzt war es passiert - ein Wiederspruch in meiner Aussage! Ich dachte mir, einfach mal abwarten.
Der polizist hat gemeint, daß da eh nichts nachkommt...
So....1 jahr ist vergangen und nichts mehr ist passiert....bis Heute!!!!
Heute kam ein Strafbefehl mit der Post! Ich bin zu über 1000,- Euro Geldstrafe wegen Betruges verurteilt worden!!!!
Ich habe einen Schock bekommen!!!!
Es ging bei dem Fall um 180 Euro Kaufpreis!
Beim Durchlesen ist mir aufgefallen, daß plötzlich die Rede von Fälschungen ist! Ich hätte dem Käufer beabsichtigt Fälschungen verkauft, und ihn somit wissentlich betrogen!!!!!
Der Staatsanwalt hat wohl gar nicht mehr durchgeblickt, und mich halt einfach mal zu einer saftigen Geldstrafe verdonnert! Der hat den Sachverhalt gar nicht kapiert. Es ging gar nicht um Fälschungen!
Der Beweis wird darin aufgeführt, daß ich mich in der Aussage der Herkunft wiedersprochen hätte, was der Beweis dafür sei, daß ich wissentlich gefälschte BMW Teile verkauft hätte!
Ich habe Gott sei dank alle Unterlagen damals ausgedruckt.
Ich habe auch emails des Verkäufers, in denen er zuerst schreibt, daß alles super ist.
In einer weiteren email schreibt er, daß er zwar original BMW Schweller bekommen hätte, aber nicht die, die er eigentlich wollte, usw... (Er hat aber genau die auf den Fotos, und aus der Artikelbeschreibung bekommen -also alles richtig!)
Ich weiss gar nicht, wie man plötzlich auf Fälschungen kommt.
Ich werde ganz bestimmt nicht die 1000,- Euro zahlen!
Werde wohl am besten Einspruch erheben. Schließlich ist doch der ganze Sachverhalt falsch!

Sicher war es dumm, erst die eine Aussage so zu formulieren, und später anders. Aber daraus kann man mir doch keinen Strick drehen?

Ich habe damals auch aufgeführt, daß ich bestimmt nie die Absicht hatte jemand zu Betrügen. Ich habe mir nie was zu schulden kommen lassen, und ich habe bei ebay schon ca. 900 positive Bewertungen, was ja eigentlich auch ein kleiner Beweis sein sollte, daß ich an Betrügereien dieser Art kein Interesse habe.

Im Moment bin ich mit meinem Latein am Ende. Hab dummerweise keine Rechtschutz.
Aber Einspruch sollte ich doch auf jeden Fall erheben. Habe schleißlich auch jede Menge Material zu meiner Entlastung gesammelt.

Vielleicht kann mir hier jemand gute Ratschläge erteilen?
Was würde denn ein Rechtsanwalt so pi mal Daumen kosten?



von Vladi am 26.03.2004 08:30
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>Verkauf Autoteile (ebay) Jetzt Ärger + Strafbefehl!
Hi,

das klingt, als wäre ein Einspruch sinnvoll. Ein Anwalt für ein Strafverfahren am Amtsgericht kostet etwa 500 Euro, die im Falle eines Freispruches erstattet würden, nicht aber bei einer Verfahrenseinstellung. Sie können sich aber auch selbst verteidigen.

Gruß vom mümmel


von muemmel am 26.03.2004 16:40
Status: Tao (8918 Beiträge)
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>Verkauf Autoteile (ebay) Jetzt Ärger + Strafbefehl!
..nun ein Einspruch gem. Deiner Schilderung ist wohl sinnvoll.

Wobei Du offensichtlich keine Fälschung verkauft hast, sondern max. ein Originalteil mit gegebenenfalls irrtümlich falscher Bezeichnung.
Wobei ich allerdings auch nicht durchblicke, mit welcher Bezeichnung Du dieses angeboten hast.

Denn Du warst beim Kauf einem Irrtum unterlegen, hattest Dich schlau gemacht und wirst das Teil doch mit der richtigen Bezeichnung angeboten haben, denke ich.
Hinzu kämen die Bilder.

Was mich allerdings wundert ist, dass Du nicht mehr weißt, wo Du es gekauft hast.
Vom wem, kann ich schon verstehen, wenn man das Teil aufgrund einer Anzeige gefunden hat. A b e r wo, die Straße, das Haus..., macht mich stutzig :-))

Oder ist Dir gegebenfalls bereits eine Fälschung als Original verkauft worden?
So dass Du eine Fälschung verkauft hattest ?
Dieses wäre bei den Ermittlungen mit Sicherheit festgestellt worden und nachweisbar, dann denke ich, müßtest Du noch einmal ganz scharf nachdenken, von wem Du das Teil hast.

mfg





von belle am 26.03.2004 22:12
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>Verkauf Autoteile (ebay) Jetzt Ärger + Strafbefehl!
Genau das ist das Problem! Hier blickt keiner so richtig durch! Nur einer, der sich mit der Materie auskennt würde den Sachverhalt kapieren.
Es stand nie, wirklich nie zur Debatte, daß es Fälschungen waren. Ich weiß gar nicht, wie die plötzlich darauf kommen.
ES WAREN GARANTIERT ORIGINALE!
Einfach ausgedrückt: Es gibt von BMW 2 Modelle dieses Teils. Modell A und Modell B.
Ich habe A verkauft, und der Käufer war anfangs zufrieden wollte, war später aber der Meinung, daß ich ihm Modell B hätte verkaufen müssen.
Es waren garantiert original BMW Teile. Dies Belegt mir der Käufer sogar in einer Email, die ich noch habe!
Dort schreibt er wortwörtlich, daß ich ihm zwar original BMW Teile geschickt hätte, aber er eben das andere Modell erwartet hätte (fällt ihm nach 3-4 Wochen auf!).
Ich hatte die Teile selber aus einer Zeitungsannounce. Dort stehen normalerweise keine Adressen, nur tel. Nummern. Habe sie mir zuschicken lassen, da es billiger war, wie Abholung. Die Adresse wurde dann weggeworfen, weil alles in Ordnung war.
Wer hebt auch schon solche Adressen auf frage ich mich??? Wohl keiner.



von Vladi am 27.03.2004 20:09
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>Verkauf Autoteile (ebay) Jetzt Ärger + Strafbefehl!
....dass mit der Anschrift ist doch schlüssig erklärt, denke ich, gegebenenfalls ginge es noch über die Kontonummer, allerdings, wenn es per Nachnahme gekommen ist--dann war es das..

Halte Dich doch ganz genau an die Teilebeschreibung, die BMW hat, das ist maßgeblich.

Mir leuchtet nicht ein, wieso die StA eine strafbare Handlung hierin sieht, selbst wenn ein Irrtum der Teilebeschreibung vorliegen sollte -was nachvollziehbar wäre--
mangelt es meines erachtens am Tabestandsmerkmal -Vorsatz-.

Ein Anwalt hierfür wäre schon ratsam, denke ich.

mfg



von belle am 27.03.2004 21:20
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>Verkauf Autoteile (ebay) Jetzt Ärger + Strafbefehl!
Ich würde auch Einspruch einlegen, mit Anwalt. Bei dessen Kosten kommt es a) darauf an, was für einen Anwalt Du nimmst. Es gibt welche, die rechnen nach BRAGO ab, andere per Pauschalhonorar und das kann auch um einiges höher liegen als 500,- €, und b) wieviel Verhandlungstage es werden, wie viel Zeugen kommen und woher usw. Letztens hatte ich jemanden, der hatte für ein Betrugsverfahren nach Strafbefehl mit 3 Hauptverhandlungstagen eine Anwaltrechnung von 1.700,00 € und 300,00 € Verfahrenskosten

-----------------
"<small>falsa demonstratio non nocet
Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"


von !!Streetworker!! am 27.03.2004 23:51
Status: Tao (17086 Beiträge)
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