Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
364975
zufriedene Nutzer
 www.123recht.net » Forum » Markenrecht » Verkauf Amazon Asien Schmuck

Verkauf Amazon Asien Schmuck

Leserwertung
(0):
 Thema bewerten!

592 Aufrufe

Verkauf Amazon Asien Schmuck

Hallo,

ich habe einmal eine Frage bezüglich Markenrecht bei China Importen.
Wir sind eine Firma die schon lange Importe aus China(meist Schmuck) in Deutschland anbietet.
Jetzt möchten wir bei Amazon Verkaufen. Hier finden sich schon einige Produkte aus Chine als Angebote und wir haben die Amazon Funktion uns an diesen Artikel "dranzuhängen" genutzt.

Jetzt beschwert sich der Verkäufer weil er natürlich weniger Verkauft und droht uns, dass wir Illegale Geschäftspraktiken benutzen ect.

Wie ist die Sachlage ?
Der Verkäufer verkauft die Produkte unter einen Namen X so machen wir das ja auch.
Es ist defenetiv das selbe Produkt nur was kann er dagegen machen ?

Amazon sagt solange bei diesen Produkt bei Ihnen nix vorliegt wünschen sie auch das man sich an dieses Produkt dranhängt also mehr wetbewerb ist erlaubt.

Aber wie ist hierbei die Rechtliche Lage ?
Wir haben jetzt den Verkäufer angeschrieben er solle uns doch bitte die Unterlagen zukommen lassen indem steht, dass er der alleinige Verkäufer von diesen Produkt und seiner Marke ist.

Wir sind uns rechtlich extrem unsicher was hierbei erlaubt ist was nicht. Im Grund ist es der selbe schmuck warscheinlich auch noch bei den selben Händler oder so.

Hat hierbei jemand Ahnung auf welcher rechtlichen grauzone man sich da befindet ?

Danke für eure Antworten

-----------------
""


von matthaes am 20.06.2012 18:42
Status: Praktikant (12 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 14 weitere Beiträge zum Thema "verkauf".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Verkauf Amazon Asien Schmuck
quote:
Der Verkäufer verkauft die Produkte unter einen Namen X so machen wir das ja auch.

Dann sollte man unverzüglich prüfen, ob der Name X nicht schon geschützt ist.

Das dies durchaus eine existenzielle Frage ist, sollte man damit Fachleute beauftragen. Das geht zum Beispiel gleich hier nebenan:
http://www.frag-einen-anwalt.de/
bzw. besser
http://www.beauftrag-einen-anwalt.de/





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 20.06.2012 20:52
Status: Tao (21166 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Verkauf Amazon Asien Schmuck
Danke für die Antwort.
Kann man Online Prüfen ob der Name geschützt ist ?

Danke

-----------------
""


von matthaes am 21.06.2012 08:52
Status: Praktikant (12 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Verkauf Amazon Asien Schmuck
quote:
Kann man Online Prüfen ob der Name geschützt ist ?

Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA)

Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM, Marken- und Geschmacksmusteramt der Europäischen Union)

World Intellectual Property Organization (WIPO)

Sowie Google, Telefonverzeichnisse, Handelsregister, Produktkataloge, Preisvergleichsportale, ...





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 22.06.2012 20:27
Status: Tao (21166 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)


Mehr zum Thema im Forum:

Verkauf   Amazon   Asien   Schmuck  
123recht.net ist Rechtspartner von:

364975
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

110046
beantwortete Fragen
16
Anwälte jetzt
online