Verkauf über Ebay - Ware aus dem Kaufhaus

2. Mai 2002 Thema abonnieren
 Von 
Angela Reiß
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf über Ebay - Ware aus dem Kaufhaus

Hallo, eine Frage bitte, ich hatte nachfolgenden Text als Produktbeschreibung zum Artikel angegeben. Habe den Artikel im Einzelhandel gekauft und im Ebay weiterverkauft.
Käufer droht mir jetzt - ist dies rechtens was er verlangt???

Text aus Auktion:

Neuer Kfz-Adapter für Notebooks !
Neu, mit 2 Jahre Herstellergarantie!
Sofort-Kaufen: bei mir NUR 44 Euro!!

Wenn Sie nicht bis Auktionsende warten wollen, habe ich für Sie immer einen zum Sofort-Kaufen Preis von nur 44 Euro.
Günstiger werden Sie diesen Adapter im Ebay nicht mehr kaufen können.

Dieser Kfz-Adapter ist besonders für Notebooks und andere Verbraucher mit einer Versorgungsspannung von 15 - 24 V geeignet.
Egal ob im Auto, Campingbus oder Lkw, Dank des Weitbereichseingangs von 12 - 24 V ist dieser Kfz-Adapter in jedem Kraftfahrzeug (mit Zigarettenanzünder) zu betreiben. Der ideale Partner für unterwegs!

Dank des 8-faches Steckersets und regelbarer Ausgangsspannung, ist dieser KFZ-Adapter für nahezu alle Notebooks/ Laptops passend. (genaue Daten siehe unten unter "Lieferumfang und technische Daten")
Vergleichbar gute original Kfz-Adapter kosten über 100 Euro!
und bei jedem Notebookwechsel dürfen Sie sich wieder einen neuen kaufen!
Dieser hier ist universell einsetzbar!

Antwort des Käufers:

leider sehe ich mich gezwungen Ihnen diese E-Mail zu schreiben, da ich der Auffassung bin, dass Ihr Ebay Angebot nicht den Tatsachen entspricht.
Sie weisen in Ihrer Beschreibung darauf hin, dass "vergleichbar gute original KFZ-Adapter" über 100,--Euro kosten, und der Sofort-Kaufen Preis von 44 Euro ein echtes Schnäppchen sei. Diese Aussage ist definitiv falsch und eine bewusste Irreführung des Kunden. Tatsache ist vielmehr, das Sie als nicht autorisierte Wiederverkäufer des bekannten Elektronik-Versenders "Conrad-Elektronik" auftreten.
Dieser bietet das o.g. Netzteil für 17,61 EUR inkl. MwSt. in seinem
aktuellen Katalog für jeden Endverbraucher an.
Sie haben mit den in Ihrem Ebay-Angebot getätigten Aussagen nicht nur die einschlägigen Gesetze zum Schutz des Verbrauchers, sondern auch die Bestimmungen von Ebay verletzt. Ich fordere Sie daher auf den Differenzbetrag umgehend auf mein Kto.: zu überweisen. Sollte der Betrag nicht bis zum 11.05.2002
auf meinem Konto eingegangen sein behalte ich mir weitere Schritte gegen Sie vor.

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Josef.PA
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Mich würde jetzt nur mal interessieren, was aus dieser Dreistigkeit eigentlich geworden ist.

Josef.PA

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.198 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen