Verkäufer will verursachte Inkassogebühren nicht bezahlen, ist das rechtlich?

14. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Dan1001
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkäufer will verursachte Inkassogebühren nicht bezahlen, ist das rechtlich?

Hallo Community,

und zwar fing das alles damit an, dass ich mir ein Smartphone über Amazon von einem Verkäufer gekauft habe, das Smartphone war defekt, somit habe ich noch nicht bezahlt, denn mir wurde nicht gesagt ob mir direkt ein Ersatz zugeschickt wird. Ca in dem Zeitraum wo das Ersatzhandy kam, kam auch eine Rechnung von Amazon, ich habe noch nicht bezahlt und sollte 3 Euro Mahngebühren bezahlen. Ich habe bei Amazon angerufen und gefragt ob das denn so richtig ist. Der Mann am Hörer meinte es sei falsch und die 3,00Euro erstattet er mir und schickt mir eine neue Rechnung mit den richtigen Betrag.

JETZT FÄNGT DAS PROBLEM AN: Ich habe keine neue Rechnung bekommen und habe den Verkäufer direkt angeschrieben und gefragt ob ich den Betrag vom Handy direkt an ihn bezahlen kann ohne Umwege über Amazon. Er hat klar und deutlich schriftlich mit Ja geantwortet und mir die Bankdaten vom Verkäufer geschickt (des Unternehmens, also nicht Privat). Ich habe bezahlt und dachte mir die Sache sei geklärt. BIS ich vom Amazon Inkassounternehmen einen Brief bekam in dem über 70 Euro zuschlag gerechnet wurde und ich damit aufgefordert wurde das Geld zu bezahlen. Ich rief bei Amazon an und sie haben mir gesagt, dass der Verkäufer mich hätte niemals darauf hinweisen/auffordern dürfen, das Geld direkt an ihn zu bezahlen. Somit hat der Verkäufer das Geld doppelt. Den Betrag fürs Handy hat er mir erstattet, jedoch die 70Euro Zuschlag nicht, und hat mir keinen Grund genannt.

Nun war ich ja garnicht in dem Wissen, dass ich die Bezahlung nicht an den Verkäufer direkt tätigen darf und der Verkäufer hat mich dadurch ja hinters Licht geführt.
Darf ich rein rechtlich gesehen nun die 70Euro anfordern, damit ich nicht auf den Inkasso kosten sitze sondern der Verkäufer der mich ja falsch aufgeklärt hat?

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13 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du hast also vom Verkäufer das Geld zurück bekommen. Hast du denn mittlerweile das Geld an Amazon bezahlt?
Hast du Amazon auch die Inkassogebühren bezahlt oder nicht?

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#2
 Von 
Dan1001
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, bezahlt ist alles an Amazon mit den Gebühren.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Tja. Die Inkassogebühren zurück zu bekommen, ist schwer. Die geben das nicht freiwillig zurück.

Irgendwie könnte man argumentieren, dass der Händler die Inkassogebühren verursacht hat, weil er Unfug gemacht hat. Andererseits hattest du eine Rechnung und es wäre doch vollkommen logisch gewesen in dem Moment einfach die Rechnung zu bezahlen, als du den Ersatz zugeschickt bekommen hattest. Ohne groß den Verkäufer zu fragen oder?

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#4
 Von 
Dan1001
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Tja. Die Inkassogebühren zurück zu bekommen, ist schwer. Die geben das nicht freiwillig zurück.

Irgendwie könnte man argumentieren, dass der Händler die Inkassogebühren verursacht hat, weil er Unfug gemacht hat. Andererseits hattest du eine Rechnung und es wäre doch vollkommen logisch gewesen in dem Moment einfach die Rechnung zu bezahlen, als du den Ersatz zugeschickt bekommen hattest. Ohne groß den Verkäufer zu fragen oder?


Ich wollte es am Anfang nicht bezahlen mit den 3 Euro, und wie gesagt hat der Mitarbeiter von Amazon mir ja auch zugestimmt es sei falsch gewesen. Also lief alles rechtlich einwandfrei, bis der Verkäufer mir halt alles falsch gesagt hatte. Und ich habe ihn ja erst gefragt, nachdem ich von Amazon keine Antwort für eine neue Rechnung mehr bekam, und das über ne Woche.

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#5
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Du hattest einen Vertrag mit Amazon und dieser war zu erfüllen, im Übrigen ungeachtet der Reklamation. Die Bezahlung zu verweigern wegen der Reklamation war schon mal Unfug und die Stornierung der Mahnkosten war eher Kulanz. Was irgend ein MA dir am Tel sagt ist ersteinmal egal, denn diese sind geschult "der Kunde hat Recht".

Was die Bezahlung betrifft so war der Vertrag mit A und die Zahlung hätte ohne wenn und aber dahin bezahlt werden müssen.

Du hast an A die Inkassokosten gezahlt? Hast du mal geprüft ob die das ans IB weitergeleitet haben oder ob dort auf dem Kundenkonto ein Guthaben besteht? Welchen Verwendungszweck hast du bei der Überweisung angegeben?

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#6
 Von 
Dan1001
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Sry was meinst du genau mit IB? :/
und als Verwendungszweck beim Kauf damals von Amazon habe ich Lastschrift angegeben

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

IB = Inkassobüro.

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#8
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von Dan1001):
Sry was meinst du genau mit IB? :/
und als Verwendungszweck beim Kauf damals von Amazon habe ich Lastschrift angegeben


Du hast die Lastschrift zurückgehen lassen, dann irgendwann an einen Dritten (Verkäufer) bezahlt, dann Geld zurückbekommen und dann überwiesen an ... mit Verwendungszweck ...?

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#9
 Von 
Dan1001
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Zitat (von Dan1001):
Sry was meinst du genau mit IB? :/
und als Verwendungszweck beim Kauf damals von Amazon habe ich Lastschrift angegeben


Du hast die Lastschrift zurückgehen lassen, dann irgendwann an einen Dritten (Verkäufer) bezahlt, dann Geld zurückbekommen und dann überwiesen an ... mit Verwendungszweck ...?

Das zurückgegebene Geld habe ich an Amazon bzw ihr Inkasso Unternehmen überwiesen. Ja und der Verwendungszweck war halt mein Aktenzeichen, oder was meinst du genau.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Ob du ans IB oder an A überwiesen hast ist ein riesengroßer Unterschied.

Du hast, so leid es mir tut, alles falsch gemacht was man nur falsch machen konnte. Die Gebühren vom Inkasso sind und waren gerechtfertigt und der Verkäufer muss und wird dir da auch nichts erstatten. Betrachte es als Lehrgeld und mach dich mal etwas schlau über Verträge, ... . Wenn du das nächste mal unsicher bist frage doch einfach vorher. Wie gesagt schon die Rückholung der Lastschrift war ein großer Fehler und der Rest war nur noch grober Mist.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Wie gesagt schon die Rückholung der Lastschrift war ein großer Fehler

Sie wäre kein Fehler gewesen, hätte man das überdeutlich angekündigt und eine Frist für die Mängelbeseitigung gesetzt. Man hat 8 Wochen Zeit, Geld zurückzuholen. Genug Zeit, Fristen für eine Mängelbeseitigung zu setzen und abzuwarten. Und wenn die gesetzte Frist dann verstreicht, hätte man vom Vertrag zurücktreten sollen und das Geld zurückholen sollen.

Insofern: Ja, da wurde alles verkehrt gemacht.

Dass es trotzdem zum Inkasso ging, ist zwar Unfug gewesen, da es ja in Klärung war wegen Mangel. Aber wenn man Inkassokosten einmal bezahlt hat, bekommt man die auf freiwilligem Wege nicht zurück,

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#12
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

@mepeisen die Abgabe ans IB war mehr als gerechtfertigt. Die Zahlung hat mit der Mängelbeseitigung nichts zu tun. Außerdem war der Mangel längst behoben als es wohl zur Abgabe kam weil der TE schlicht der Meinung war irgendwohin zahlen zu wollen.

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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Die Zahlung hat mit der Mängelbeseitigung nichts zu tun.

Doch, das hat sie je nach Konstellation. Bei einem völlig kaputten Artikel besteht gemäß BGB ein Minderungsrecht bzw. hier wohl ein vollständiges Zurückbehaltungsrecht. Man muss es halt richtig machen.

Zitat:
weil der TE schlicht der Meinung war irgendwohin zahlen zu wollen

Der TE hat sich an die Zahlungsanweisung des Verkäufers gehalten. Dass das vielleicht ein Fehler war, ist unerheblich, denn der erste Fehler war vom Verkäufer, das Geld doppelt einstecken zu wollen, statt zu sagen "Ich habe das Geld, überweise es bitte an Amazon".

Ich hatte ja gesagt, dass hier Fehler passiert sind. Und nun ist das Kind in den Brunnen gefallen. Aber so zu tun, als habe nur der TE alles falsch gemacht und als seien Amazon und Händler überhaupt nicht Schuld, ist falsch. Da haben alle Fehler gemacht. Ob das langt, die Inkassogebühren zurück zu bekommen, kann bezweifelt werden. Dennoch war das Einschalten eines Inkassos eher aus der Kategorie Unfug.


-- Editiert von mepeisen am 17.09.2017 14:08

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