Verkäufer: Erstattung Versandkosten / Rückversand

16. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
amz430720-75
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkäufer: Erstattung Versandkosten / Rückversand

Hallo Allerseits,

ich betreibe einen kleinen gewerblichen Online-Shop über eBay und vertreibe dort Laptop Ersatzteile und Laptops.

Als Verkäufer muss man bei gebrauchen Artikeln 1 Jahr Gewährleistung geben.

Nun zum Vorfall, wo ich nicht genau weiß, wie ich die Situation handhaben soll.

-Käufer kauft einen gebrauchten Laptop für für 30,00 EUR zzgl. 7 EUR Versandkosten
-Laut Gesetzt gebe ich 14 Tage Widerrufsrecht
-1 Monat nach dem kauf sagt der Käufer: Laptop defekt, Grafikkarte kaputt - obwohl dieses als funktionstüchtig verkauft wurde
-Käufer möchte das Gerät zurück senden

Frage: Muss ich die Rücksendekosten tragen und ebenfalls dem Käufer die 7 EUR Hin-Versandkosten sowie die bezahlen 30 EUR erstatten?

Ah noch etwas: Der Artikel wurde ausdrücklich als defekt verkauft. Wenn ich als gewerblicher Verkäufer etwas verkaufe, was ausdrück als defekt von mir deklariert wurde, muss ich dennoch 1 Jahr Gewährleistung geben?

Grüße,
Andy

-- Editier von amz430720-75 am 17.12.2015 00:04

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat:
Muss ich die Rücksendekosten tragen und ebenfalls dem Käufer die 7 EUR Hin-Versandkosten sowie die bezahlen 30 EUR erstatten?

Wenn der Kunde nicht das bekommen hat was du ihm angeboten hast. Warum sollte er für einen Artikel, den er nicht gewünscht hat, dann irgendetwas bezahlen müssen?

Zitat:
Der Artikel wurde ausdrücklich als defekt verkauft. Wenn ich als gewerblicher Verkäufer etwas verkaufe, was ausdrück als defekt von mir deklariert wurde, muss ich dennoch 1 Jahr Gewährleistung geben?

So funktioniert das nicht. Die Gewährleistung ist gesetzlich verankert und kann bei einem Verkauf B2C nicht ausgeschlossen werden. Was du versuchst stellt eine unerlaubte Umgehung des Widerrufsrechtes dar. Das kann auch abgemahnt werden.
Der Laptop wurde als funktionstüchtig verkauft, dann muss er dies auch sein.

Du schuldest dem Käufer also immer noch einen funktionstüchtigen Laptop!!! Sei froh, wenn er den kaputten nur zurückgeben möchte, er könnte genausogut auf die Lieferung eines funktionstüchtigen Laptops bestehen.

Du hast anscheinend noch massive Wissenlücken die rechtlichen Grundlagen deines Gewerbes betreffend, du solltest diese unbedingt schliessen!

-- Editiert von micbu am 17.12.2015 09:03

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

ergänzend zu micbus Posting, dem ich zustimme

Zitat (von amz430720-75):
obwohl dieses als funktionstüchtig verkauft wurde

Zitat (von amz430720-75):
Ah noch etwas: Der Artikel wurde ausdrücklich als defekt verkauft.

:augenroll:

Zitat (von amz430720-75):
Muss ich die Rücksendekosten tragen und ebenfalls dem Käufer die 7 EUR Hin-Versandkosten sowie die bezahlen 30 EUR erstatten?

Normalerweise hast du ein Nachbesserungsrecht. Du hast alle Kosten die zur Nachbesserung erforderlich sind zu zahlen.

Zitat (von amz430720-75):
Als Verkäufer muss man bei gebrauchen Artikeln 1 Jahr Gewährleistung geben.

Nein, es sind 2 Jahre. Du kannst die Gewährleistung im Kaufvertrag auf 1 Jahr reduzieren. Es heißt nicht, dass es automatisch 1 Jahr ist, nur weil du gebruachte Ware verkaufst.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Und noch als weitere Ergänzung: Die Beweislastumkehr nach §476 BGB gilt auch bei Gebrauchtware und lässt sich nicht ausschließen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

So ganz stimme ich euch "noch" nicht zu.

Zu klären wäre erstmal WIE der Artikel jetzt verkauft wurde.
Defekt, oder funktionstüchtig?

Die andere Frage ist, ob man sich das alles für 44€ antun möchte....

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zu klären wäre erstmal WIE der Artikel jetzt verkauft wurde.
Defekt, oder funktionstüchtig?

Zitat (von amz430720-75):
bwohl dieses als funktionstüchtig verkauft wurde

Zitat (von amz430720-75):
Der Artikel wurde ausdrücklich als defekt verkauft.

Unklarheiten gehen zu Lasten des Verkäufers.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

@ radfahrer999

Zitat:
1 Monat nach dem kauf sagt der Käufer: Laptop defekt, Grafikkarte kaputt - obwohl dieses als funktionstüchtig verkauft wurde


Sagt das der Käufer oder ist die die Passage hinter dem Gedankenstrich ein Zusatz des TE?

Unklarheiten gehen erstmal zu Lasten der Aussagen hier im Thread :D

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
Als Verkäufer muss man bei gebrauchen Artikeln 1 Jahr Gewährleistung geben.


Nein, 2 Jahre. Man kann sie aber vertraglich auf 1 Jahr begrenzen.

Zitat:
Käufer möchte das Gerät zurück senden


Widerrufen kann der K ja nicht mehr (außer du hast deine Belehrungspflichten verletzt). Damit ist das ein Gewährleistungsfall, bei dem trägst du als gewerblicher VK alle Transportkosten.

Zitat:
Der Artikel wurde ausdrücklich als defekt verkauft.


Das müßtest du schon genauer spezifizieren - nicht hier, sondern beim Verkauf. Ein pauschales "defekt, weiß nicht warum" kannst du dir als gewerblicher VK nicht leisten. Dann mußt du es als Elektroschrott verkaufen und nicht als "Laptop".

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
amz430720-75
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Herzlichen Dank an alle, die zurück geantwortet haben.
Das Problem habe ich erkannt und werde es in Zukunft nun besser handhaben.

--------

Der Verkäufer hat nun die Ware zurück gesendet inkl. des Beleges mit den Kosten - diese würde ich natürlich gerne zurückerstatten

ABER

Die Ware, welche zurück gesendet wurde entspricht überhaupt nicht dem Produkt, welches ich ursprünglich versendet habe.

*Der Deckel des Unterteils war offen, Schrauben fehlten
*Die originale W-Lan Karte ist nicht eingebaut, sondern eine andere
*Festplattenrahmen fehlt KOMPLETT
*Speicherriegel ebenfalls NICHT original, welches beim Verkauf angegeben wurde

Abgesehen von der technischen Prüfung...

Wie würdet Ihr den Fall behandeln?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.01.2019 08:55:51
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 44x hilfreich)

Kannst Du das belegen?. War eine technische Beschreibung dabei?. Ich würde die Rückgabe ablehnen wegen rumgebastelt und dem Käufer das mitteilen wenn ich Fotos und Dukumentation gemacht habe. Du solltest immer Fotos machen vor dem Versand und möglichst Siegel anbringen in Form von Aufklebern. Die Kunden rüsten die Gerätr unprofessionell auf und zerstören dort etwas, dann wird auf Gewährleistung gepocht. das ist ein altes Ding.

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