Hallo Allerseits,
ich betreibe einen kleinen gewerblichen Online-Shop über eBay und vertreibe dort Laptop Ersatzteile und Laptops.
Als Verkäufer muss man bei gebrauchen Artikeln 1 Jahr Gewährleistung geben.
Nun zum Vorfall, wo ich nicht genau weiß, wie ich die Situation handhaben soll.
-Käufer kauft einen gebrauchten Laptop für für 30,00 EUR zzgl. 7 EUR Versandkosten
-Laut Gesetzt gebe ich 14 Tage Widerrufsrecht
-1 Monat nach dem kauf sagt der Käufer: Laptop defekt, Grafikkarte kaputt - obwohl dieses als funktionstüchtig verkauft wurde
-Käufer möchte das Gerät zurück senden
Frage: Muss ich die Rücksendekosten tragen und ebenfalls dem Käufer die 7 EUR Hin-Versandkosten sowie die bezahlen 30 EUR erstatten?
Ah noch etwas: Der Artikel wurde ausdrücklich als defekt verkauft. Wenn ich als gewerblicher Verkäufer etwas verkaufe, was ausdrück als defekt von mir deklariert wurde, muss ich dennoch 1 Jahr Gewährleistung geben?
Grüße,
Andy
-- Editier von amz430720-75 am 17.12.2015 00:04
Verkäufer: Erstattung Versandkosten / Rückversand
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Zitat:Muss ich die Rücksendekosten tragen und ebenfalls dem Käufer die 7 EUR Hin-Versandkosten sowie die bezahlen 30 EUR erstatten?
Wenn der Kunde nicht das bekommen hat was du ihm angeboten hast. Warum sollte er für einen Artikel, den er nicht gewünscht hat, dann irgendetwas bezahlen müssen?
Zitat:Der Artikel wurde ausdrücklich als defekt verkauft. Wenn ich als gewerblicher Verkäufer etwas verkaufe, was ausdrück als defekt von mir deklariert wurde, muss ich dennoch 1 Jahr Gewährleistung geben?
So funktioniert das nicht. Die Gewährleistung ist gesetzlich verankert und kann bei einem Verkauf B2C nicht ausgeschlossen werden. Was du versuchst stellt eine unerlaubte Umgehung des Widerrufsrechtes dar. Das kann auch abgemahnt werden.
Der Laptop wurde als funktionstüchtig verkauft, dann muss er dies auch sein.
Du schuldest dem Käufer also immer noch einen funktionstüchtigen Laptop!!! Sei froh, wenn er den kaputten nur zurückgeben möchte, er könnte genausogut auf die Lieferung eines funktionstüchtigen Laptops bestehen.
Du hast anscheinend noch massive Wissenlücken die rechtlichen Grundlagen deines Gewerbes betreffend, du solltest diese unbedingt schliessen!
-- Editiert von micbu am 17.12.2015 09:03
ergänzend zu micbus Posting, dem ich zustimme
Zitatobwohl dieses als funktionstüchtig verkauft wurde :
ZitatAh noch etwas: Der Artikel wurde ausdrücklich als defekt verkauft. :
ZitatMuss ich die Rücksendekosten tragen und ebenfalls dem Käufer die 7 EUR Hin-Versandkosten sowie die bezahlen 30 EUR erstatten? :
Normalerweise hast du ein Nachbesserungsrecht. Du hast alle Kosten die zur Nachbesserung erforderlich sind zu zahlen.
ZitatAls Verkäufer muss man bei gebrauchen Artikeln 1 Jahr Gewährleistung geben. :
Nein, es sind 2 Jahre. Du kannst die Gewährleistung im Kaufvertrag auf 1 Jahr reduzieren. Es heißt nicht, dass es automatisch 1 Jahr ist, nur weil du gebruachte Ware verkaufst.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Und noch als weitere Ergänzung: Die Beweislastumkehr nach §476 BGB gilt auch bei Gebrauchtware und lässt sich nicht ausschließen.
So ganz stimme ich euch "noch" nicht zu.
Zu klären wäre erstmal WIE der Artikel jetzt verkauft wurde.
Defekt, oder funktionstüchtig?
Die andere Frage ist, ob man sich das alles für 44€ antun möchte....
ZitatZu klären wäre erstmal WIE der Artikel jetzt verkauft wurde. :
Defekt, oder funktionstüchtig?
Zitatbwohl dieses als funktionstüchtig verkauft wurde :
ZitatDer Artikel wurde ausdrücklich als defekt verkauft. :
Unklarheiten gehen zu Lasten des Verkäufers.
@ radfahrer999
Zitat:1 Monat nach dem kauf sagt der Käufer: Laptop defekt, Grafikkarte kaputt - obwohl dieses als funktionstüchtig verkauft wurde
Sagt das der Käufer oder ist die die Passage hinter dem Gedankenstrich ein Zusatz des TE?
Unklarheiten gehen erstmal zu Lasten der Aussagen hier im Thread :D
Zitat:Als Verkäufer muss man bei gebrauchen Artikeln 1 Jahr Gewährleistung geben.
Nein, 2 Jahre. Man kann sie aber vertraglich auf 1 Jahr begrenzen.
Zitat:Käufer möchte das Gerät zurück senden
Widerrufen kann der K ja nicht mehr (außer du hast deine Belehrungspflichten verletzt). Damit ist das ein Gewährleistungsfall, bei dem trägst du als gewerblicher VK alle Transportkosten.
Zitat:Der Artikel wurde ausdrücklich als defekt verkauft.
Das müßtest du schon genauer spezifizieren - nicht hier, sondern beim Verkauf. Ein pauschales "defekt, weiß nicht warum" kannst du dir als gewerblicher VK nicht leisten. Dann mußt du es als Elektroschrott verkaufen und nicht als "Laptop".
Herzlichen Dank an alle, die zurück geantwortet haben.
Das Problem habe ich erkannt und werde es in Zukunft nun besser handhaben.
--------
Der Verkäufer hat nun die Ware zurück gesendet inkl. des Beleges mit den Kosten - diese würde ich natürlich gerne zurückerstatten
ABER
Die Ware, welche zurück gesendet wurde entspricht überhaupt nicht dem Produkt, welches ich ursprünglich versendet habe.
*Der Deckel des Unterteils war offen, Schrauben fehlten
*Die originale W-Lan Karte ist nicht eingebaut, sondern eine andere
*Festplattenrahmen fehlt KOMPLETT
*Speicherriegel ebenfalls NICHT original, welches beim Verkauf angegeben wurde
Abgesehen von der technischen Prüfung...
Wie würdet Ihr den Fall behandeln?
Kannst Du das belegen?. War eine technische Beschreibung dabei?. Ich würde die Rückgabe ablehnen wegen rumgebastelt und dem Käufer das mitteilen wenn ich Fotos und Dukumentation gemacht habe. Du solltest immer Fotos machen vor dem Versand und möglichst Siegel anbringen in Form von Aufklebern. Die Kunden rüsten die Gerätr unprofessionell auf und zerstören dort etwas, dann wird auf Gewährleistung gepocht. das ist ein altes Ding.
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