Ich habe mir ein Mofa von einer Privatperson gekauft. Es wurde ein Kaufvertrag gemacht und Ratenzahlung vereinbart. Nach 2 Monatsraten kündigte mir der Verkäufer den Kaufvertrag und forderte die Herausgabe des Mofas. Er kündigte der Kaufvertrag insgesamt 3 Mal, einmal telefonisch mit massiven Drohungen und 2 Mal schriftlich. Ich stellte meine Zahlungen ein. Zu einer Übergabe ist es nie gekommen, da der Verkäufer zu den genannten Übergabeterminen und Vorschläge nie erschienen ist. Seit den Kündigungen habe ich das Mofa nicht mehr gefahren. Was soll ich jetzt tun, ich bin ratlos. Was soll ich jetzt tun?
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Verkäufer kündigt Kaufvertrag
Problem nach Autokauf?
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Ohne den genauen Inhalt des Vertrages zu kennen kann man ohne Glaskugel keine Aussage treffen.
Welchen Grund hat er denn für die Kündigung angegeben?
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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Den Kaufvertrag kann der Verkäufer nicht kündigen, da dieser ja bereits zustande kam. Anfechtung (Irrtum, Scherzgeschäft, fehlende Geschäftsfähigkeit wegen Alkoholeinfluss, Minderjährigkeit o.ä.) scheidet wohl auch aus - zumindest gibt es hier keine Anhaltspunkte im beschriebenen Sachverhalt (; Ansonsten bitte nochmals darauf hinweisen.)
Das Mofa kann nicht zurückverlangt werden.Der Verkäufer kann allerdings das Geld verlangen. Von der Einstellung von Zahlungen kann ich daher nur dringend abraten!
Drohnungen fallen in den Strafrechtsbereich und haben mit dem Kaufvertrag nichts zu tun.
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quote:
Den Kaufvertrag kann der Verkäufer nicht kündigen
Aber den Ratenzahlungsvertrag kann er kündigen und unter Umständen seinen Eigentumsvorbehalt geltend machen.
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Der Ratenzahlungsvertrag kann nur bei nicht erbrachter Zahlung gekündigt werden. Daher sollte auf pünktliche Zahlung geachtet werden. Die eingestellten Zahlungen sollten sofort nachgezahlt werden. Bei Kündigung des Ratenzahlungsvertrages wird der Gesamtbetrag sofort fällig. Da aber noch nicht einmal die Kündigung des Ratenzahlungvertrages angekündigt worden ist, ist dies momentan für Sie noch nicht von Belang. Eine Nachzahlung der einbehaltenen Raten kann daher nicht abgelehnt werden.
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Der Ratenzahlungsvertrag kann nur bei nicht erbrachter Zahlung gekündigt werden.
Eventuell war das ja der Grund?
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Da aber noch nicht einmal die Kündigung des Ratenzahlungvertrages angekündigt worden ist,
Eventuell ist das ja schon geschehen?
Da der TE leider keine weiteren Details miiteilt so das man weis welche Vereinbarungen getroffenwurden und welche Ereignisse eingetreten sind ist das eher stochern im Nebel mit der Variante X.
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