Verjährung einer Handwerkerrechnung

24. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
GEZ
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)
Verjährung einer Handwerkerrechnung

Ein Betrieb hat in unserem Neubau ein Gewerk erstellt. Jedoch mit vielen Mängeln. Nach 19 Montagen hat man sich mal wieder an uns erinnert und die REstsumme eingefordert. Wir haben geantwortet und die Restsumme um einen bestimmten Betrag vermindert und uns bereit erklärt diesen Betrag zu zahlen.
Nun nach wiederum 12 Monatiger Pause erklärt sich das Unternehmen bereit die Summe zu mindern und bittet um Überweisung. Ist die REchnung nicht längst verjährt ??
Der ZEitraum zwischen Erstellung und jetziger Endabrechnung beträgt 36 Monate !

Danke im Voraus

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Wenn die Erstellung im Jahre 2004 war, verjährt die Forderung erst am 31.12.07.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

http://www.anwalt.de/redaktion/rechtstipp/item.php?id=31

Hier steht alles. Kurz zusammengefasst.
Verjährt wäre die Rechnung, wenn der Anspruch im Lauf des Jahres 2003 entstanden wäre. Fristbeginn wäre dann 31.12.2003. Verjährung 31.12.2006.
Ansprüche die 2004 etstanden sind verjähren am 31.12.2007. Wenn ich richtig rechne ist der Anspruch 2004 entstanden und daher jetzt die Rechnung.
Zum fairen Umgang mit Handwerkern gehört, dass man sich nicht versucht mit Formalsmen um die Zahlung zu drücken sondern den Werklohn auf den ein Handwerker Anspruch hat, und Ihr habt Euch ja offensichtlich geeinigt, auch pünktlich zahlt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Da habe ich für meinen Beitrag zu lange gebraucht. Trockene Kommentare sind halt schnelle ;)

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
GEZ
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Wie kann man sich denn mit einer Bestätigung 12 Monate Zeit lassen ?? Ist das die Regel unserer deutschen Handwerker ???
Hurra, wenn ich mir bei meinen Kunden 12 Monate Zeit mit einer Antwort lasse, und ich arbeite in einer Kunden Support Abteilung, dann bin ich am nächsten Tag gefeuert. VErsteht ihr das unter fairen Umgang, mit wem denn nun mit mir als Kunden, der denkt er hat etwas gutes getan einen örtlichen Handwerksbetrieb zu beauftragen, oder mit dem Handwerker, der 1. sein Gwerk nicht abschließt, sich dann 19 Monate mit einer Regung Zeit läßt und nach einem weiteren Schreiben 12 Monate für eine Nachkalkulation benötigt ???
Aus meiner Sicht: armes Handwerkersein in Deutschland.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Ich würde etwas zurückhaltender sein. Sei froh, dass Du es mit einem kleinen Hndwerksbetrieb zu tun hast. Ein größeres Unternehmen, dass Vertrgsangelegehnheiten nur über Anwälte regelt, hätte Dir schon lange die Hölle heiß gemacht!
Freu Dich über den zinslosen Kredit und zahle!

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
svb-heidrich
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo zusammen, aus unserer Praxis wissen wir warum so große Verzögerungen sind. Meist nutzen Betriebe den großen Zeitraum umhöhere Rechnungen zu stellen. denn nach einen Jahr wissen die meisten nicht mehr was der Handwerker gemacht hat. Und leider wird nicht immer ein Std. Nachweis geführt. Ich würde mir an Ihrer Stelle die Rechnung genau anschauen und die abgerechneten Leistungen überprüfen. Eines ist sicher, ein Betrieb der so eine Verzögerung einbaut, den geht es in den meisten Fällen wirtschaftlich sehr gut. Warum?:) Die Frage sollte man sich dabei stellen, denn der Kleinbetrieb stellt seine Rechungen Zeitnah und braucht auch das Geld um die Kosten zu decken...
MfG
Thomas H.

-----------------
"Sachverständigenbüro für Elektrotechnik
Thomas Heidrich
www.svb-heidrich.de"

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Wer auf Stundenbasis abrechnen will, hat gefälligst Stundennachweise zu führen, die vom AG abzuzeichnen sind. Eine Rechnung muss prüffähig sein.
Hier ging es um eine Auseinandersetzung wegen Mängeln. Man hat sich auf einen reduzierten Preis geeinigt. Die Höhe der Rechnung, so habe ich es zumindest verstanden, war nicht strittig.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
GEZ
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

dann kann ich mir mit der Zahlung ja nun auch 3 Jahre Zeit lassen oder ???
Irgendwie stehe ich hier im Wald.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Das die Forderung nicht verjährt ist haben jotrocken und ich Dir schon mitgeteilt.
Lass Dich doch verklagen. Das wird teurer.
:bang:

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