Verjährung Zahnarzt-Rechnung

4. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
Herbert Sprang
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Verjährung Zahnarzt-Rechnung

Mein Zahnarzt präsentiert mir heute zwei (nachgereichte) Rechnungen:
1. Rechnung vom 26.10.1999 über DM 173,28
2. Rechnung vom 27.1.2000 über DM 216,39.
Beide Rechnungen habe ich nie erhalten, die Behandlung wurde wohl durchgeführt. Kann mich aber nicht mehr so genau erinnern, nach dieser langen Zeit.
Ist da evtl. schon Verjährung eingetreten?
Vielen Dank für Antwort


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"HerbertS"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bummler
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 26x hilfreich)

Hmm das ist nicht ganz einfach..

Für Rechnungen die vor dem 01.01.2002 !zugestellt! wurden gilt eine Verjährungsfrist von 2 Jahren.

(Quelle: GebührenordnungZahnärzte der Zahnärztekammer Bayern)

Am besten bei der zuständigen LandesZahnärztekammer nach der GOZ fragen. da steht sowas auch drin. Das müsste aber Bundeseinheitlich geregelt sein.

Zum genauen Nachlesen

www.blzk.de/info/goz/gozfibel.pdf

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#2
 Von 
Herbert Sprang
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke!

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