Fall: Ich wurde Mitte September beim Weg in den Urlaub von der Polizei angehalten - ohne Fehlverhalten oder Verkehrsverstöße (nach Angabe der Polizisten war mein Alter Grund der Kontrolle - Zielgruppe). Da ich 30 Stunden vor der Fahrt auf einer Studentenparty einen Joint mitgeraucht hatte, fiel der Schnelltest leider positiv aus. Daraufhin erfolgte eine Blutentnahme im KH. Seitdem kam nur der Brief von der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren wegen Rauschmittel eingestellt worden sei, aber ich habe nach wie vor keinen Bescheid über die Testergebnisse des Bluttestes, als auch keine Meldung der Führerscheinstelle.
Gibt es eine Frist/Zeitraum, in dem die Polizei einem die Testergebnisse (den daraus resultiert ja letztendlich die Strafe oder ggf. ist mein Wert, da ich ja normalerweise kein Canabis konsumiere auch unter 1ng/ml) mitteilen muss?
Ich befinde mich seit November und noch bis April in Nepal zur Katastrophenhilfe nach dem Erdbeben - ist die Führerscheinstelle oder Polizei verpflichtet einen ausfindig zu machen? Wirkt das evtl. Fristverlängernd?
Ich würde mich sehr über Hilfe freuen, da ich echt mega verzweifelt bin und meine finanzielle, als auch Studienplanung von dem Verlauf dieser Maßnahme abhängt.
Liebe Grüße,
Sascha
-- Editier von sascha92 am 04.01.2016 10:30
Verjährungszeitraum Drogenkontrolle Schnelltest positiv
4. Januar 2016
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Frage vom 4. Januar 2016 | 10:29
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährungszeitraum Drogenkontrolle Schnelltest positiv
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#1
Antwort vom 4. Januar 2016 | 12:38
Von
Status: Unbeschreiblich (32864 Beiträge, 17260x hilfreich)
Ich befinde mich seit November und noch bis April in Nepal zur Katastrophenhilfe nach dem Erdbeben - ist die Führerscheinstelle oder Polizei verpflichtet einen ausfindig zu machen? Wirkt das evtl. Fristverlängernd? Irgendeine deutsche Adresse müssen Sie ja angegeben haben. Steht da Ihr Name noch dran? Wenn ja - leert jemand den Briefkasten?
#2
Antwort vom 5. Januar 2016 | 00:40
Von
Status: Weiser (16509 Beiträge, 9299x hilfreich)
Zitat:Gibt es eine Frist/Zeitraum, in dem die Polizei einem die Testergebnisse (den daraus resultiert ja letztendlich die Strafe oder ggf. ist mein Wert, da ich ja normalerweise kein Canabis konsumiere auch unter 1ng/ml) mitteilen muss?
Die Verjährungsfrist für eine OWi nach §24a Abs. 2 STVG (= Fahrt unter Drogen ohne Fehlverhalten oder Verkehrsverstöße) beträgt 2 Jahre. So lange hat die Bußgeldstelle also Zeit, ihnen einen Bußgeldbescheid zu schicken. Dem Bußgeldbescheid würde auch das Ergebnis der Blutprobe beiliegen.
Sollte das Ergebnis allerdings unter 1,0 ng THC pro mL Blut liegen, kommt einfach gar nichts. Es gibt keine Pflicht, Ihnen das Ergebnis der Blutprobe nach Hause (oder nach Nepal) zu schicken, wenn kein Bußgeldbescheid folgt. (Dass es erst ab 1,0 ng einen Bußgeldbescheid gibt, wissen Sie ja offensichtlich schon.)
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#3
Antwort vom 13. Januar 2016 | 17:22
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIrgendeine deutsche Adresse müssen Sie ja angegeben haben. Steht da Ihr Name noch dran? Wenn ja - leert jemand den Briefkasten? :
Wenn die Frist 2 Jahre ist, dann wäre eine Fristverlängerung eh uninteressant. Ich habe die Adresse meiner Eltern angegeben, da ich zum Zeitpunkt der Kontrolle gerade beim ausziehen war.
Danke für die Hilfe
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