Verjährungsfrist bei Fehler in der Nebenkostenabrechnung

2. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
immobilienerwerber
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)
Verjährungsfrist bei Fehler in der Nebenkostenabrechnung

Hallöchen,

Die Größe meine Wohnung (fehlerhafter Grundriss) hat sich um mehr als zehn Prozent verändert. Jetzt ist mir in den Nebenkosten aufgefallen, dass zwar die Abrechnung für meine Wohnung nach m2 korrigiert wurde, aber die Gesamtquadratmeter des Hauses nicht. Ergo wir also zuviel Grundsteuer zahlen.
Gibt es eine Verjährungsfrist in einem solchen Fall? Oder sonst noch etwas zu beachten?

Dankeschön vorab....

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Was steht denn auf dem Grundsteuerbeleg?

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#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Gegen eine Betriebskostenabrechnung kann der Mieter binnen 12 Monate nach Zugang noch Einwände erheben.

Das die Wohnfläche einer Wohnung nicht korrekt ist bedeutet doch nicht das es die des ganzen Hauses auch ist.

Ich geh mal davon aus das die Wohnfläche kleiner als im Mietvertrag genannt ist.

Dann wird doch dein Anteil an der Grundsteuer weniger, nicht mehr. Oder wird die nicht nach der Wohnfläche umgelegt?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Was steht denn auf dem Grundsteuerbeleg?


Wenn was wo von der Wohnfläche steht, ist im Grundsteuermessbescheid. Und der wird i. d. R. nach Angaben des Eigentümers erstellt.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#4
 Von 
immobilienerwerber
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)

Hier mal ein grobes Rechenbeispiel: angenommen all die Jahre wurde von einer Gesamtgröße der Wohnfläche des Mehrfamilienhauses von 500 m2 ausgegangen. Später stellte sich heraus, dass eine Wohnung nicht 90 m2 hat, sondern nur 70m2. Trotzdem zahlt das ganze Haus weiter Grundsteuer für 500 m2. Klar fällt mein Teil jetzt geringer aus, aber immer noch höher als er sein müsste.
Und kann ich da echt nur die letzte Abrechnung korrigieren lassen?

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von immobilienerwerber):
Und kann ich da echt nur die letzte Abrechnung korrigieren lassen?
Realistisch ja. Wenn du dem Vermieter vorsätztichen Betrug nachweisen könntest, so hättest du noch Chancen. Das wird aber in aller Regel nicht gelingen.

So ganz habe ich dein Problem aber nicht verstanden. Soll Grundsteuer nur ein Beispiel sein oder meinst du wirklich nur diesen einen Punkt der Nebenkostenabrechnung? Und bist du dir sicher, dass die Grundsteuer wirklich fürs ganze Haus und nicht pro Wohnung gezahlt wird?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von immobilienerwerber):
Und kann ich da echt nur die letzte Abrechnung korrigieren lassen?


Binnen 12 Monate nach Zugang.

Zitat (von immobilienerwerber):
Hier mal ein grobes Rechenbeispiel: angenommen all die Jahre wurde von einer Gesamtgröße der Wohnfläche des Mehrfamilienhauses von 500 m2 ausgegangen. Später stellte sich heraus, dass eine Wohnung nicht 90 m2 hat, sondern nur 70m2. Trotzdem zahlt das ganze Haus weiter Grundsteuer für 500 m2.


Dann müßte der Vermieter den Messbescheid beim FA ändern lassen. Ob ein Mieter ihn dazu zwingen kann wage ich zu bezweifeln.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Hier mal ein grobes Rechenbeispiel: angenommen all die Jahre wurde von einer Gesamtgröße der Wohnfläche des Mehrfamilienhauses von 500 m2 ausgegangen. Später stellte sich heraus, dass eine Wohnung nicht 90 m2 hat, sondern nur 70m2. Trotzdem zahlt das ganze Haus weiter Grundsteuer für 500 m2. Klar fällt mein Teil jetzt geringer aus, aber immer noch höher als er sein müsste.


Nein, Dein Teil fällt niedriger aus als er sein müsste.
70/500 ist weniger als 70/480.

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#8
 Von 
immobilienerwerber
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)

Wieso fällt mein Teil niedriger aus, wenn doch die Gesamtsumme höher ist, als sie sein müsste? Deine Rechnung geht so nicht ganz auf. Natürlich ist 70/500 ist weniger als 70/480, aber du hast die Kosten vergessen. Angenommen ein Quadratmeter kostet 2 Euro.......
Dann wäre die falsche Rechnung: 1000 Euro/500 m2*70m2=140 Euro
Richtig wäre aber: 960Euro/480m2*70m2= 140 Euro
Der Vermieter rechnet aber: 1000Euro/480m2*70Euro=145,83 Euro

Zitat (von hh):
Zitat:
Hier mal ein grobes Rechenbeispiel: angenommen all die Jahre wurde von einer Gesamtgröße der Wohnfläche des Mehrfamilienhauses von 500 m2 ausgegangen. Später stellte sich heraus, dass eine Wohnung nicht 90 m2 hat, sondern nur 70m2. Trotzdem zahlt das ganze Haus weiter Grundsteuer für 500 m2. Klar fällt mein Teil jetzt geringer aus, aber immer noch höher als er sein müsste.


Nein, Dein Teil fällt niedriger aus als er sein müsste.
70/500 ist weniger als 70/480.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
immobilienerwerber
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich glaube es ist keine Absicht und daher auch kein Betrug, sondern einfach Unfähigkeit.

Die anderen Posten habe ich per Dreisatz zurückgerechnet, aber bei der Grundsteuer funktioniert das ohne weiteres nicht, da die Höhe hier ja in Abhängigkeit der gesamten Wohnfläche des Hauses steht. Der Gesamtbetrag wäre für uns alle niedriger.

Zitat (von cauchy):
Zitat (von immobilienerwerber):
Und kann ich da echt nur die letzte Abrechnung korrigieren lassen?
Realistisch ja. Wenn du dem Vermieter vorsätztichen Betrug nachweisen könntest, so hättest du noch Chancen. Das wird aber in aller Regel nicht gelingen.

So ganz habe ich dein Problem aber nicht verstanden. Soll Grundsteuer nur ein Beispiel sein oder meinst du wirklich nur diesen einen Punkt der Nebenkostenabrechnung? Und bist du dir sicher, dass die Grundsteuer wirklich fürs ganze Haus und nicht pro Wohnung gezahlt wird?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von immobilienerwerber):
Dann wäre die falsche Rechnung: 1000 Euro/500 m2*70m2=140 Euro
Richtig wäre aber: 960Euro/480m2*70m2= 140 Euro
Der Vermieter rechnet aber: 1000Euro/480m2*70Euro=145,83 Euro


Wow 5,83 € p. a., was für ein Vermögen.

1000 € sind die tatsächlichen Kosten. Warum soll er dann nur 960 € als Berechnungsgrundlage nehmen?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#11
 Von 
immobilienerwerber
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)

Ist das jetzt dein Ernst?
Es handet sich natürlich um ein Rechenbeispiel mit fiktiven Zahlen. Das heißt der zuviel bezahlte Betrag ist viel höher und das nicht nur für mich, sondern auch für meine Nachbarn.

Und jetzt zu deinem zweiten Punkt. 1000 Euro sind zwar angefallen, müssten es aber nicht seien, wenn mann seiner Pflicht nachkommt und die Gesamtgröße des Objektes korrigieren lässt.

Zitat (von Anitari):
Zitat (von immobilienerwerber):
Dann wäre die falsche Rechnung: 1000 Euro/500 m2*70m2=140 Euro
Richtig wäre aber: 960Euro/480m2*70m2= 140 Euro
Der Vermieter rechnet aber: 1000Euro/480m2*70Euro=145,83 Euro


Wow 5,83 € p. a., was für ein Vermögen.

1000 € sind die tatsächlichen Kosten. Warum soll er dann nur 960 € als Berechnungsgrundlage nehmen?

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