Hallöchen,
Die Größe meine Wohnung (fehlerhafter Grundriss) hat sich um mehr als zehn Prozent verändert. Jetzt ist mir in den Nebenkosten aufgefallen, dass zwar die Abrechnung für meine Wohnung nach m2 korrigiert wurde, aber die Gesamtquadratmeter des Hauses nicht. Ergo wir also zuviel Grundsteuer zahlen.
Gibt es eine Verjährungsfrist in einem solchen Fall? Oder sonst noch etwas zu beachten?
Dankeschön vorab....
Verjährungsfrist bei Fehler in der Nebenkostenabrechnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Was steht denn auf dem Grundsteuerbeleg?
Gegen eine Betriebskostenabrechnung kann der Mieter binnen 12 Monate nach Zugang noch Einwände erheben.
Das die Wohnfläche einer Wohnung nicht korrekt ist bedeutet doch nicht das es die des ganzen Hauses auch ist.
Ich geh mal davon aus das die Wohnfläche kleiner als im Mietvertrag genannt ist.
Dann wird doch dein Anteil an der Grundsteuer weniger, nicht mehr. Oder wird die nicht nach der Wohnfläche umgelegt?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatWas steht denn auf dem Grundsteuerbeleg? :
Wenn was wo von der Wohnfläche steht, ist im Grundsteuermessbescheid. Und der wird i. d. R. nach Angaben des Eigentümers erstellt.
Hier mal ein grobes Rechenbeispiel: angenommen all die Jahre wurde von einer Gesamtgröße der Wohnfläche des Mehrfamilienhauses von 500 m2 ausgegangen. Später stellte sich heraus, dass eine Wohnung nicht 90 m2 hat, sondern nur 70m2. Trotzdem zahlt das ganze Haus weiter Grundsteuer für 500 m2. Klar fällt mein Teil jetzt geringer aus, aber immer noch höher als er sein müsste.
Und kann ich da echt nur die letzte Abrechnung korrigieren lassen?
Realistisch ja. Wenn du dem Vermieter vorsätztichen Betrug nachweisen könntest, so hättest du noch Chancen. Das wird aber in aller Regel nicht gelingen.ZitatUnd kann ich da echt nur die letzte Abrechnung korrigieren lassen? :
So ganz habe ich dein Problem aber nicht verstanden. Soll Grundsteuer nur ein Beispiel sein oder meinst du wirklich nur diesen einen Punkt der Nebenkostenabrechnung? Und bist du dir sicher, dass die Grundsteuer wirklich fürs ganze Haus und nicht pro Wohnung gezahlt wird?
ZitatUnd kann ich da echt nur die letzte Abrechnung korrigieren lassen? :
Binnen 12 Monate nach Zugang.
ZitatHier mal ein grobes Rechenbeispiel: angenommen all die Jahre wurde von einer Gesamtgröße der Wohnfläche des Mehrfamilienhauses von 500 m2 ausgegangen. Später stellte sich heraus, dass eine Wohnung nicht 90 m2 hat, sondern nur 70m2. Trotzdem zahlt das ganze Haus weiter Grundsteuer für 500 m2. :
Dann müßte der Vermieter den Messbescheid beim FA ändern lassen. Ob ein Mieter ihn dazu zwingen kann wage ich zu bezweifeln.
Zitat:Hier mal ein grobes Rechenbeispiel: angenommen all die Jahre wurde von einer Gesamtgröße der Wohnfläche des Mehrfamilienhauses von 500 m2 ausgegangen. Später stellte sich heraus, dass eine Wohnung nicht 90 m2 hat, sondern nur 70m2. Trotzdem zahlt das ganze Haus weiter Grundsteuer für 500 m2. Klar fällt mein Teil jetzt geringer aus, aber immer noch höher als er sein müsste.
Nein, Dein Teil fällt niedriger aus als er sein müsste.
70/500 ist weniger als 70/480.
Wieso fällt mein Teil niedriger aus, wenn doch die Gesamtsumme höher ist, als sie sein müsste? Deine Rechnung geht so nicht ganz auf. Natürlich ist 70/500 ist weniger als 70/480, aber du hast die Kosten vergessen. Angenommen ein Quadratmeter kostet 2 Euro.......
Dann wäre die falsche Rechnung: 1000 Euro/500 m2*70m2=140 Euro
Richtig wäre aber: 960Euro/480m2*70m2= 140 Euro
Der Vermieter rechnet aber: 1000Euro/480m2*70Euro=145,83 Euro
Zitat:Zitat:Hier mal ein grobes Rechenbeispiel: angenommen all die Jahre wurde von einer Gesamtgröße der Wohnfläche des Mehrfamilienhauses von 500 m2 ausgegangen. Später stellte sich heraus, dass eine Wohnung nicht 90 m2 hat, sondern nur 70m2. Trotzdem zahlt das ganze Haus weiter Grundsteuer für 500 m2. Klar fällt mein Teil jetzt geringer aus, aber immer noch höher als er sein müsste.
Nein, Dein Teil fällt niedriger aus als er sein müsste.
70/500 ist weniger als 70/480.
Ich glaube es ist keine Absicht und daher auch kein Betrug, sondern einfach Unfähigkeit.
Die anderen Posten habe ich per Dreisatz zurückgerechnet, aber bei der Grundsteuer funktioniert das ohne weiteres nicht, da die Höhe hier ja in Abhängigkeit der gesamten Wohnfläche des Hauses steht. Der Gesamtbetrag wäre für uns alle niedriger.
Zitat:Realistisch ja. Wenn du dem Vermieter vorsätztichen Betrug nachweisen könntest, so hättest du noch Chancen. Das wird aber in aller Regel nicht gelingen.ZitatUnd kann ich da echt nur die letzte Abrechnung korrigieren lassen? :
So ganz habe ich dein Problem aber nicht verstanden. Soll Grundsteuer nur ein Beispiel sein oder meinst du wirklich nur diesen einen Punkt der Nebenkostenabrechnung? Und bist du dir sicher, dass die Grundsteuer wirklich fürs ganze Haus und nicht pro Wohnung gezahlt wird?
ZitatDann wäre die falsche Rechnung: 1000 Euro/500 m2*70m2=140 Euro :
Richtig wäre aber: 960Euro/480m2*70m2= 140 Euro
Der Vermieter rechnet aber: 1000Euro/480m2*70Euro=145,83 Euro
Wow 5,83 € p. a., was für ein Vermögen.
1000 € sind die tatsächlichen Kosten. Warum soll er dann nur 960 € als Berechnungsgrundlage nehmen?
Ist das jetzt dein Ernst?
Es handet sich natürlich um ein Rechenbeispiel mit fiktiven Zahlen. Das heißt der zuviel bezahlte Betrag ist viel höher und das nicht nur für mich, sondern auch für meine Nachbarn.
Und jetzt zu deinem zweiten Punkt. 1000 Euro sind zwar angefallen, müssten es aber nicht seien, wenn mann seiner Pflicht nachkommt und die Gesamtgröße des Objektes korrigieren lässt.
Zitat:ZitatDann wäre die falsche Rechnung: 1000 Euro/500 m2*70m2=140 Euro :
Richtig wäre aber: 960Euro/480m2*70m2= 140 Euro
Der Vermieter rechnet aber: 1000Euro/480m2*70Euro=145,83 Euro
Wow 5,83 € p. a., was für ein Vermögen.
1000 € sind die tatsächlichen Kosten. Warum soll er dann nur 960 € als Berechnungsgrundlage nehmen?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten