Verjährungsfrist Handwerkerrechnung - Zeitpunkt Antrag oder Zugang vom Mahnbescheid?

20. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
mary-68
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährungsfrist Handwerkerrechnung - Zeitpunkt Antrag oder Zugang vom Mahnbescheid?

Zuletzt im Juni 2000 war bei uns ein Gipser tätig. Zuvor hatten wir bereits zwei Abschlagzahlungen beglichen. Im Oktober 2001 kam eine Abschlussrechnung, der wir aufgrund von Mängeln widersprachen. Seither keine Antwort, Mahnung, bzw. Reaktion.
Nun, am 15.1.04, bekommen wir einen Mahnbescheid vom Gericht, dem wir in vollem Umfang widersprochen haben.
Ist die Rechnung in der Zwischenzeit nicht verjährt? Vielen Dank für eure Hilfe.


-----------------
"mary"

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Da die Schlussrechnung aus dem Jahr 2001 stammt, tritt die Verjährung am 31.12.2003 ein.
Es zählt allerdings nicht der Zeitpunkt des Eingangs des Mahnbescheid bei Euch, sondern der Zeitpunkt des Antrags auf den Mahnbescheid. Du kannst davon ausgehen, dass der Antrag noch im Jahr 2003 gestellt wurde, also keine Verjährung eingetreten ist.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.356 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen