Verjährung von Schadenersatzforderung

28. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
mauba
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 56x hilfreich)
Verjährung von Schadenersatzforderung

Hallo,
da ich noch immer versuche, betroffenen Familien zu helfen, schreibe ich diesen Artikel:

es geht um Schdenersatzansprüche für einen im Jahre 2001 gelieferten Artikel.
Mit diesem Artikel waren Versprechungen einer Fa.verknüpft.
Die Versprechungen wurden seitens der Fa. nicht eingehalten, die Familien in große Not gebracht.

Dann meldete die Fa.in 2003 Insolvenz an.
Die Familien haben noch in 2003 Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet.

Das Insolvenzverfahren zog sich von 2003 bis 2011 hin und endete mit einer geringen Quote.

Ein Rechtsanwalt sagte, erst mit Bekanntwerden der Quote war der Schaden klar,
die Forderung verjährt daher erst am 1.1.2015.

Ein Gericht ist anderer Meinung, wirft nun ein, die Familien hätten sofort Feststellungsklage einreichen müssen,
der Rechtsanwalt sagt, dies war gar nicht möglich.

Das Gericht hat dann die Klage abgewiesen da angeblich Verjährung eingetreten sei.

Hat hier nicht die Anmeldung zur Insolvenztabelle die Verjährung von 2003 bis 2011 unterbrochen?

Gibt es Spezialisten für solche kniffligen Fragen?

Vielen Dank.


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ein Rechtsanwalt sagte, erst mit Bekanntwerden der Quote war der Schaden klar, <hr size=1 noshade>

Falsch, der Schaden war schon klar als er eingetreten war.
Was erst mit Bekanntwerden der Quote klar war, war die Höhe des Schadens.

Eine Feststellungsklage hätte zumindest die Existenz eines Schaden festgestellt.



Nur Interessehalber:
Die Forderung ist doch mit dem Ende der Insolvenz gar nicht mehr einklagbar.
Wen habt ihr da eigentlich verklagt?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Falsch, der Schaden war schon klar als er eingetreten war.


Das habe ich dem TE in seinem letzten Thread zu dem Thema auch schon erklärt...

Ich weiß nicht, was der für einen Anwalt hat, aber den würde ich wechseln, wenn der solche Klöpse raushaut.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mauba
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 56x hilfreich)

Hallo,
ich bin kein Anwalt, möchte nur helfen.

Ich denke jedoch, der Anwalt hat geklagt da der Schaden durch Betrug (strafbare Handlung) entstanden ist.

Die Rechtsschutzversicherung hat übrigens Deckung erteilt.

Auch die Richterin im 1.Verfahren war sich offensichtlich nicht im klaren, sie hat letztlich abgewiesen da die Anmeldung zum Insolvenzverfahren um Jahre zu spät und somit in verjährter Zeit erfolgte.

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