Im Jahre 2000 habe ich einen Bauträgervertrag abgeschlosen, der sich kurze Zeit später als Reinfall (Betrug eines Dritten) darstellte. Nun kamen auf mich Kosten vom Notar zu, die ich nicht aufbringen konnte. Ich erklärte mich im Jahr 2000 in schriftlicher Form bereit, die Kosten in monatlichen Raten zu begleichen. Im Jahr 2001,Monat August, stellte ich die Zahlungen ein, da ich keine mehr leisten konnte. Nun im Dezember 2005 erhielt ich vom Notar eine Aufforderung, die Zahlung erneut aufzunehmen. Meine Frage ist: Ist bereits eine Verjährung der Rechnung eingetreten (neue Regelungen ab 01.01.02, 3 Jahre) oder gilt hier weiterhin der Zahlungsstatus?. Bitte um eine baldige Antwort, Danke.
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Verjährung von Notarkosten
19. Dezember 2005
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Frage vom 19. Dezember 2005 | 12:04
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 19. Dezember 2005 | 13:26
Von
Status: Student (2959 Beiträge, 654x hilfreich)
Hat sich der Notar seit August 2001 überhaupt nicht mehr gemeldet? Es ist kein Mahnbescheid ergangen?
Ich denke schon - so Sie nichts anderes unterschrieben haben -, das die Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt, heißt Ende war 12.2004.
Aber, was steht im von Ihnen unterschriebenen Vertrag zur Verjährung?
#2
Antwort vom 20. Dezember 2005 | 13:39
Von
Status: Schüler (282 Beiträge, 187x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 7. Januar 2006 | 18:54
Von
Status: Praktikant (556 Beiträge, 145x hilfreich)
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