Verjährung von Einspruch beim Beitragsservice

23. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
rhbabe
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 19x hilfreich)
Verjährung von Einspruch beim Beitragsservice

Hallo,

ich habe am 19.02.2014 einen Einspruch gegen die Gebührenfestsetzung des Beitragsservices gemacht,
diesen per einschreiben abgesendet.
Der Rückschein kam auch ganz ordentlich bei mir an.

leider ist der Einspruch bisher nicht bearbeitet wurden.

Gibt es da Fristen und wenn ja auf welcher Grundlage, die einen Einspruch rechtskräftig werden lassen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32851 Beiträge, 17254x hilfreich)

Gibt es da Fristen und wenn ja auf welcher Grundlage, die einen Einspruch rechtskräftig werden lassen? Nö. Fristen gibt es - da googlen Sie mal "Untätigkeitsklage". Aber daß ein unbearbeiteter Einspruch automatisch "rechtskräftig" würde - derlei gibt es nicht.

-- Editiert von muemmel am 23.12.2015 16:00

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blumenkanne
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 8x hilfreich)

Das klingt nicht wirklich glaubwürdig. Welche Begründung hast du denn angebracht? Kannst du beweisen, dass dein Widerspruch eingegangen ist?

1x Hilfreiche Antwort

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