Verjährung und Verjährungshemmung

7. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
stud. iur.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Verjährung und Verjährungshemmung

Guten Tag liebe Community,

mein Vater hat das Problem, dass er ständig von einem Steuerbüro zur Kasse gebeten wird, für Leistungen aus dem Jahr 2006. Hierbei gehen sie ganz geschickt vor, um Verjährung zu vermeiden, wird jedes 3te Jahr ein Mahnbescheid vom Amtsgericht versendet. Jetzt war es wieder so weit. Er hat wieder einen Mahnbescheid bekommen. Die angebliche Rechnung stammt aus dem Jahre 2010. Jedoch: Diese Rechnung war wiederum eine Rechnung einer Leistung aus dem Jahre 2006. Dies geht jedoch nicht aus dem Schreiben des Amtsgerichtes hervor, dies hat mir die Mitarbeiterin per Telefon versichert. Darauf hin habe ich sie gebeten, mir eine Kopie postalisch zusenden zu lassen. Jetzt ist die Frage: Ist die Hemmung der Verjährung schon eingetreten oder ist die Verjährung durch den neuen Mahnbescheid weiterhin gehemmt?

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Mit den besten Grüßen

-- Editiert stud. iur. am 07.01.2014 16:26

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7 Antworten
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#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Vorweg:
Das Mahngericht prüft nicht, ob eine Fo. zu Recht besteht oder nicht, sondern lediglich, ob das Formular korrekt ausgefüllt ist.

Gab es
- Abschlagszahlung(en) etc.?
und/oder
- Stundung(en) etc.?

Die normale Verjährungsfrist beträgt 3 J. (§ 195 BGB ).

Ebenfalls relevant ist § 7 StBVV.

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-- Editiert hamburger-1910 am 07.01.2014 16:53

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#2
 Von 
stud. iur.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Jo, danke, das war mir bewusst. Durch solch ein Mahnbescheid wird aber die Verjährung gehemmt. Das ist das Problem.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>mein Vater hat das Problem, dass er ständig von einem Steuerbüro zur Kasse gebeten wird, für Leistungen aus dem Jahr 2006. Hierbei gehen sie ganz geschickt vor, um Verjährung zu vermeiden, wird jedes 3te Jahr ein Mahnbescheid vom Amtsgericht versendet. Jetzt war es wieder so weit. <hr size=1 noshade>



Das kann eigentlich nicht sein. Ist es nicht so, daß bereits ein Vollstreckungsbescheid = vollstreckbarer Titel aus 2009/2010 existiert?

Wurde damals dem Mahnbescheid widersprochen?

Wenn ein Mahnverfahren nicht weiter betrieben wird, ergibt sich die Wirkung der Hemmung und letztendlich der Verjährung aus § 204 II BGB .

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
stud. iur.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja, danke, das habe ich mir auch gedacht. Ich warte jetzt die Unterlagen ab, die ich von dem Steuerbüro bekomme. Wenn sich daraus ergibt, dass sich die Rechnung tatsächlich auf eine Leistung von 2006 bezieht, dann wird die Hemmung verfallen.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wenn sich daraus ergibt, dass sich die Rechnung tatsächlich auf eine Leistung von 2006 bezieht, dann wird die Hemmung verfallen. <hr size=1 noshade>



Falls aber doch ein Vollstreckungsbescheid auftaucht, verjährt der frühestens nach 30 Jahren, siehe § 197 I Nr. 3 BGB .

Wenn tatsächlich (noch) ein gerichtlicher Mahnbescheid gekommen sein sollte, müsste man an die Widerspruchsfrist denken, grundsätzlich 2 Wochen.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
stud. iur.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

So, ich habe heute die Kopie der Rechnung bekommen. Die Rechnung ist zwar von 2010. Jedoch bezieht man sich dort auf Verbindlichkeiten von 2006. Und 2009 habe ich kein Mahnschreiben oder sonstiges bekommen. Somit verfällt dies wohl.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Wann war denn der Auftrag erledigt bzw. die Angelegenheit beendigt?

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