Verjährung nicht-titulierter Forderungen?

6. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
Darwinikus
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung nicht-titulierter Forderungen?

Nach Dursicht meiner aktuellen Schufaauskunft fiel mir eben etwas auf. Es geht um zwei hohe Forderungen, beide nicht tituliert. Eigentlich wollte ich eben wegen dieser Forderungen in die Privatinsolvenz gehen, brauche nun aber mal eure Meinung dazu.

Wie gesagt, beide Forderungen sind nicht tituliert. Ich bin wegen der geforderten Geldbeträge nie angemahnt oder irgendwie angeschrieben worden, wusste aber natürlich, dass sie existieren.
Beide Forderungen werden der Schufa einmal jährlich als noch ausstehend gemeldet.

- Nicht tituliert: das heisst doch, es erging kein Vollstreckungsbescheid, nicht wahr? Somit wären die Forderungen auch nicht 30 Jahre gültig?

- Ich wurde nie angemahnt, verjähren dann die Forderungen nicht nach 3 Jahren? Oder reicht die regelmässige Rückmeldung des Inkassobüros an die Schufa, diese nicht verjähren zu lassen?

- Das ich nie angemahnt wurde, kann ich natürlich nicht beweisen. Wie beweist man, dass man keinen Brief erhalten hat. Eigentlich würde ich mich gern mit dem Inkassobüro in Verbindung setzen und mal nachhaken, habe aber Angst, dass ich vllt. ein paar Tage vor einer möglichen Verjährung "schlafende Hunde" aufwecke...

Dann noch kurz allgemein: stehen eigentlich alle, berechtigten, Fporderungen in der Schufaauskunft? Ich erhalte öfter Briefe in denen ich einen nicht genannten Betrag zahlen soll (ich wisse schon in welcher Höhe), finde aber in der Schufa nichts. Kann ich die Briefe also tatsächlich der Ablage P übergeben?

Herzlichen Dank, für die Hilfe.

Post vom Inkassobüro?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

quote:
Wie gesagt, beide Forderungen sind nicht tituliert.

Woher wissen Sie, dass die nicht tituliert sind?
quote:
Dann noch kurz allgemein: stehen eigentlich alle, berechtigten, Fporderungen in der Schufaauskunft?

Nein, die Schufa weiß natürlich nicht Alles - warum sonst sollte es weitere Auskunfteien geben!?
quote:
Ich erhalte öfter Briefe in denen ich einen nicht genannten Betrag zahlen soll (ich wisse schon in welcher Höhe), finde aber in der Schufa nichts. Kann ich die Briefe also tatsächlich der Ablage P übergeben?

Zu dieser Frage empfehle ich das hier zu lesen:
http://www.focus.de/finanzen/banken/kredit/tid-8093/inkasso_aid_142961.html

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Darwinikus
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für den Link, werde ich gleich durcharbeiten.

In der Schufaauskunft steht diese Forderung als nicht tituliert. Bzw. es steht entsprechend gar nichts da. Auch nicht, von wann die Forderung eigentlich ist.

Bei einer anderen Forderung, seit 2 Jahren beglichen, steht das Datum der Titulierung daneben.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
floriansmom
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 166x hilfreich)

Hallo,

der Gläubiger kann/muss aber nicht die Titulierung melden, dass heisst noch lange nichts.

Im übrigen verjähren Forderungen aus Darlehen z.B. erst nach 10 Jahren.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@Darwinikus
gib doch mal ein paar Infos zu den 2 größeren Forderungenen
Was für eine Art Gläubiger ist es ?

quote:
Ich erhalte öfter Briefe in denen ich einen nicht genannten Betrag zahlen soll (ich wisse schon in welcher Höhe), finde aber in der Schufa nichts. Kann ich die Briefe also tatsächlich der Ablage P übergeben?


In der selben Sache ?
Etwas mehr Infos !



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2x Hilfreiche Antwort

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