Verjährung meiner Forderungen (ohne Titel/VB)

19. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
Joshua8
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung meiner Forderungen (ohne Titel/VB)

Hallo Leute,

ich war mal selbstständig und ich habe Forderungen an eine Vielzahl damaliger Kunden.

Der Jahreswechsel 13/14 naht. Forderungen, welche noch nicht mittels gerichtlichen Mahnbescheid tituliert sind stammen noch aus dem Jahre 2010 (und höher).

Ich habe die Befürchtung, dass alle Forderungen aus 2010 mit dem Jahreswechsel verjähren.

Bitte informiert mich wie ich diese Forderungen aufrecht erhalten kann.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wenn keinerlei Hemmungstatbestände eingreifen und Ihre Forderungen in der Regelverjährungsfrist nach § 195 BGB verjähren, dann ist das so.

Eine Hemmung kann aber z.B. auch durch Verhandlungen über den Anspruch und die anspruchbegründende Umstände eintreten. Gab es mit Ihren Kunden evtl. derartige Verhandlungen?

Ansonsten müsste man entweder zusehen, dass man mit den Kunden eine Verlängerung der Verjährungsfrist und einen Verzicht auf die Erhebung der Einrede der Verjährung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vereinbart oder es müssten jetzt noch schnell Mahnbescheidsanträge raus.

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