Guten Tag,
2011 wurde durch einen Handwerker eine Leistung in meinem Haus erbracht wobei die Arbeit mit einem riesen Loch in der Decke endete. Wir beschwerten uns ,aber keiner kam mehr oder schickte eine Rechung. Wir beauftragten 2012 eine andere Firma die die arbeiten beendete und auch Ihr Geld dafür erhielt.
2013 haben wir eine Rechnung erhalten von der Firma über die Dienstleistung von 2011.Allerdings mit Dingen die wir nie erhalten haben.
Wir meldeten uns .Aber keiner kam vorbei oder schickte eine geänderte Rechnung .
Nun haben wir 2015 eine abgeänderte Rechnung erhalten mit dem Datum von 2013 über die Leistung von 2011. Ist hier eine Verjährung ?
Danke im Voraus für die Antworten.
-- Editier von gellweissde am 09.05.2015 21:51
Verjährung ja oder nein?
9. Mai 2015
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Frage vom 9. Mai 2015 | 21:48
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung ja oder nein?
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 11. Mai 2015 | 15:06
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3484x hilfreich)
Der Handwerker hätte seine Rechnung in 2011 erstellen können.
Die Ausstellung in 2013 hat keine Verschiebung der Verjährung zur Folge.
Eine Forderung aus 2011 ist normalerweise verjährt (31.12.2014).
Zitat:Wir meldeten uns .Aber keiner kam vorbei oder schickte eine geänderte Rechnung .
Was bedeutet dies im Detail? Tel./Schriftl./Inhalt?
Gab es „Verhandlungen"?
Dann könnte hier § 203 BGB relevant werden.
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