Verjährung fehlerhaft ausgeführter Anbau an Grenzwand

6. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
higglow
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung fehlerhaft ausgeführter Anbau an Grenzwand

Hallo,

ich habe vor 3 Jahren ein Grundstück gekauft worauf sich ein saniertes Bestandsgebäude (Genzbebauung) befindet. Mein Nachbar baute vor ca. 15 Jahren eine Garage auf seiner Seite an, die unmittelbar an das Nebengelass angrenzt. Zwischen beiden Gebäuden ist eine ca. 7cm große Lücke. Das Mauerwerk des Bestandsgebäudes nimmt durch den fehlenden Lückenschluss Schaden.
Mein Nachbar verbot mir diese Lücke zu schließen und möchte diese selbst auch nicht schließen.

Meine Frage: Habe ich ein Recht darauf, dass diese Lücke vom Nachbarn geschlossen wird? Gibt es hier eine Verjährung? Falls eine Verjährung greift, habe ich ein Recht darauf diese Lücke selbst zu verschließen?

im Brandenburgisches Nachbarrechtsgesetz finde ich folgendes:
§ 18
Errichten einer zweiten Grenzwand

(1) Wer eine Grenzwand neben einer schon vorhandenen Grenzwand errichtet, ist verpflichtet, die Fuge zwischen den Grenzwänden auf seine Kosten auszufüllen und zu verschließen, falls dies den allgemeinen Regeln der Baukunst entspricht und der Baugestaltung nicht widerspricht.
(2) Der Erbauer der zweiten Grenzwand ist berechtigt, auf eigene Kosten durch übergreifende Abdeckungen einen Anschluß herzustellen; er hat den Anschluß auf seine Kosten zu unterhalten.

Vielen Dank

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