Verjährung einer Handwerkerrechnung - muss die Firma uns nachweisen, dass wir nicht bezahlt haben?

4. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Hohlfeld
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung einer Handwerkerrechnung - muss die Firma uns nachweisen, dass wir nicht bezahlt haben?

Ich habe am 17.01.02 eine Wartungsrechnung mit gleichzeitigem Ersatzteilaustausch erhalten. Ende Dezember 2003 rief mich die Firma an und sagte, das die Rechnung noch nicht bezahlt sei. Normalerweise bezahlen wir unsere Rechnungen aber immer gleich. In 2002 hatte ich meine Kontoführung wie auch meine Kontoauszüge aber nur online betrieben und Anfang 2003 ging die Kontoauszugführende Firma pleite, so daß ich jetzt nicht mehr an meine Auszüge heran komme. Meine Frau hatte ihre Kontoauszüge im Oktober 2003 auch vernichtet. Müssen wir jetzt von den Banken die Kontoauszüge kostenpflichtig nachmachen lassen um der Firma die Überweisung nachweisen zu können oder muß die Firma uns nachweisen, das wir nicht bezahlt haben?
Oder ist die ganze Sache mittlerweile verjährt sodaß die Firma gar keinen Anspruch mehr stellen kann?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
banneduser
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 208x hilfreich)

Hallo Herr Hohlfeld,
Wenn ich Ihre Anfrage richtig
verstehe wurden bei Ihnen Handwerksleistungen im Januar 2001 erbracht die Sie jetzt nicht mehr bezahlen wollen, da Sie der Auffassung sind, dass diese Forderung nach so einer langen Zeit nicht mehr bezahlen brauchen.

Falls das so sein sollte, muß Ich Ihnen sagen dass ich Ihre Anfrage als unverschämt betrachte und damit Ihrer Wartungsfirma nur dringend raten könnte Sie entsprechend umgehend zu verklagen.

Ich kann nur sagen hoffentlich müssen Sie sich bei unseres noch weiter sich verschlechternden Wirtschafts und Arbeitsmarktlage nicht einmal eines Tages, dem Lieblingskanzler zu Liebe auch einmal Selbständig machen, dammit Sie den Horrer einer selbständigkeit hautnah am eigenen Körper verspüren wie Sie von allen nur erdenklichen Menschen und dem Staat selbst ausgebeuztet und betrogen werden.
Vergessen Sie bitte dann auf keinen Fall auch Ihren Trick eine Rechnung nur deswegen nicht bezahlen zu wollen weil Sie selbst es an Hand von fehlenden Kontoauszügen nicht mehtr belegen können auch bereits schon bezahlt zu haben.
Schämen Sie sich !



2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Siemm
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 139x hilfreich)

@info-neugierde
hier ist nicht die Frage ob das Unverschämt ist sondern wann das Verjährt!!!!!!!
Wir sind hier in einem Rechtsforum und nicht das finde ich unverschämt, das finde ich.....

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Siemm
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 139x hilfreich)

@info-neugierde
hier ist nicht die Frage ob das Unverschämt ist sondern wann das Verjährt!!!!!!!
Wir sind hier in einem Rechtsforum und nicht das finde ich unverschämt, das finde ich.....

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

Rechnungen aus dem Jahr 2002 verjähren mit 3-jähriger Frist zum Jahresende, im konkreten Fall also erst am 31.12.2005.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Michaela_MUC
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Falls hier noch die alte Verjährungsregelung gilt, dann verjährt die Forderung erst zum 31.12.2004. Nach der neuen Regelung am 31.12.2005. Sie können bei Ihrer Bank einen Nachforschungsantrag stellen wo Ihre Überweisung gelandet ist. Setzen Sie sich doch mit Ihrer Bank in Verbindung wie sich die Sache klären lässt. Darauf hoffen, dass die Forderung verjährt finde ich ehrlich gesagt auch unverschämt. Die Firma hat doch Ihnen die Arbeit gemacht nicht wahr? Mängelfrei nehme ich an, sonst hätten Sie reklamieren müssen. Andererseits hat die Firma das Recht Ihnen sofort einen Mahnbescheid zu schicken. Die Firma ist nicht verpflicht sie mehrmals anzumahnen. Darauf würde ich nicht warten. Das ist mit erheblichen Mehrkosten für Sie verbunden.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jupiter Jones
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Was ist ein HORRER?

1x Hilfreiche Antwort

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