Der Wohnwagen von A wurde am 2.9. wegen Abstellens ohne Nummernschild von der Ordnungsbehörde abgeschleppt.
Ca. 2 Wochen später meldet sich A. bei der Behörde. Diese will viel Geld sehen sendet jedoch nie etwas schriftliches. A. zahlt nicht weil er nicht Verursacher dieser Misere war und versucht zu verhandeln. Mitte Dezember will A. den WW endlich abholen muß aber dennoch einen Teilbetrag bezahlen um den WW zu bekommen. Nun waren aber seit 2.9. mehr als 3 Monate vergangen. Ist nicht 3 Monate die Verjährungsfrist? Wann fängt die an? Mit Sicherstellen des WW?
Kann A. den Bescheid anfechten unter Berufung auf die Verjährung?
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Verjährung?
5. Januar 2012
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Frage vom 5. Januar 2012 | 20:04
Von
Status: Schüler (272 Beiträge, 35x hilfreich)
Verjährung?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#1
Antwort vom 6. Januar 2012 | 00:51
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39878x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Ist nicht 3 Monate die Verjährungsfrist? <hr size=1 noshade>
Erstze Monate durch Jahre und es kommt ungefähr hin...
§ 195 BGB
quote:<hr size=1 noshade>A. zahlt nicht weil er nicht Verursacher dieser Misere war <hr size=1 noshade>
Aber wohl der Eingetümer?
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