Ist Forderung trotz Schreiben des Inkasso am 31.12.2010 verjährt?

9. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
Adlerauge74
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)
Ist Forderung trotz Schreiben des Inkasso am 31.12.2010 verjährt?

Hallo zusammen,

ich habe z.B eine offene Forderung von 2007 bei dem schon ein Inkassounternehmen tätig ist (ich bin der Schuldner) ist diese Forderung trotz schreiben des Inkasso am 31.12.2010 verjährt(kein Mahn- Vollstreckungsbescheid)?
Danke für die Antworten!

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Kein Mahnbescheid ?
Kein unterschriebenes Schuldanerkenntnis ?
Keine Teilzahlung zwischen 2008 und 2010 ?

Falls alle 3 Fragen mit JA beantwortet werden dann ist seit 1.1.2011 verjährt ! Ein Inkasso oder Anwaltsschreiben ändert nichts an diesen Sachverhalt !
Einrede der Verjährung muß logischerweise vom Schuldner kommen !
Ich würde den Inkassoladen darüber schriftlich in Kenntnis setzen und gut ist !
Im selben Schreiben der Weitergabe Deiner Daten gem BDSG untersagen



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http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&feature=related"

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Sollte das Schreiben am 31.12.2010 eingetroffen sein, ist gar nichts verjährt!

Sofern da eines der zahnlosen Inkassos Papier verschwendet hat, ist die Sache verjährt sofern die drei Fragen von thehellion mit JA beantwortet wurden.

Ohne Mahnbescheid, Klage oder Titel erhebt man die Einrede der Verjährung und gut ist es ...






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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Sollte das Schreiben am 31.12.2010 eingetroffen sein, ist gar nichts verjährt!


?

Wer hat das gepostet ???

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"
http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&feature=related"

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Unser kleiner Liebling der Troll ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#7
 Von 
Adlerauge74
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)

Also muss das Inkassounternehmen einen Mahnbescheid schicken !
Das haben sie ja nicht gemacht nur immer Briefe geschickt das sie ein Mahnverfahren einleiten wenn ich nicht zahle.
Wenn sie beim Gericht nichts erwirkt haben ist die Forderung nach 3 Jahren nichtig kann man das so sagen.
Denn ich hatte wo gelesen das selbst Mahnschreiben ausreichen würden um die Frist zu verlänger.
Danke nochmal...

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#8
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Wenn sie beim Gericht nichts erwirkt haben ist die Forderung nach 3 Jahren nichtig kann man das so sagen.



Nicht nichtig, harry hat das oben schon geschrieben.

Verj. ist eine Einrede, du solltest denen also mitteilen, daß du dich darauf berufst. Das muss nicht sein, könntest du auch später noch machen, aber vielleicht bleibt dein Briefkasten dann leer.

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#9
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Das Inkassounternehmen wird die Forderung, welche auf keiner Rechtsgrundlage besteht, der Schufa gemeldet haben und so die Schufa als weiters 'Inkassounternehmen' missbrauchen.
Solange die unbegründete und unbegründbare Forderung nicht gezahlt wird, bleibt die Eintragung bei der Schufa bestehen.

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#10
 Von 
Adlerauge74
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke euch sehr !!!
Mir ist es halt wichtig zu wissen das es nur einen Mahnbescheid geben muss um diese Frist auf längere zeit Fordern zu können.
Mit der Schufa ist eh eine Sache für sich.
Ich hatte in einem Forum gelesen der schrieb das bei Mahnschreiben Mahnbescheiden und Vollstreckungsbescheiden die Verlängerung zulässig ist.
Darum dachte ich egal welches schreiben jetzt noch kommt erwirkt die neue Verlängerung :)

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#11
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>ch hatte in einem Forum gelesen der schrieb das bei Mahnschreiben ... <hr size=1 noshade>


Nein, lies § 204 BGB , das normale Mahnschreiben kommt da nicht vor, bloß in Nr. 3 der "echte" MB.

Sicherheitshalber: thehellions Fragen oben hast du gesehen?

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#12
 Von 
Adlerauge74
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok danke euch.. Jetzt hab ichs.. Schwere Geburt..
Nun die letzte Frage.
In dem §204 steht das ein Hemmung bei einem Insoverfahren auch ist.
Ich habe meins seit knapp einem Jahr hinter mir.
Zählt dann die Frist ab dem Tag der als das Gericht mir geschrieben hat das ich keine Schulden mehr habe oder wie ist das...
Das nun die letzte Frage :)

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#13
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das nun die letzte Frage
<hr size=1 noshade>



... die alles auf den Kopf stellt und besser im Unterforum Insolvenzrecht aufgehoben wäre.

War denn die Forderung im Insolvenzverfahren angemeldet, 204 I Nr. 10 ?

Restschuldbefreiung gewährt, § 286 InsO ?

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#14
 Von 
Inkassokontakt Steffen Osten
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 38x hilfreich)

??? Hängen Inso und Verjährung jetzt zusammen? :-(

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"Steffen Osten
Angerstr. 6
30161 Hannover
http://www.xing.com/profile/Steffen_Osten"

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#15
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Wenn die Forderung aus der Zeit VOR der Eröffnung der Privatinsolvenz stammte UND zwischenzeitlich die Restschuldbfreiung im Insolvenzverfahren erteilt worden ist, dann existiert die Forderung nicht mehr, auch wenn die Forderung nicht explizit in dem Verfahren aufgelistet ist (daher "Restschuldbefreiung"). Ist die Forderung aber NACH der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden, dann ist Sie von der Restschuldbefreiung NICHT eingeschlossen - sie besteht, zu Recht, weiter.

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

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#17
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@anephan hat es auf den Punkt gebracht !!!

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"
http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&feature=related"

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