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Verjährung Regressanspruch Rechtsschutz

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Verjährung Regressanspruch Rechtsschutz

Guten Morgen,

weiß jemand wie die gesetzliche Verjährungsfrist gestaltet ist, wenn der Versicherer Regressansprüche gegen den Versicherten stellt im Bereich der Rechtsschutzversicherung?

Danke für Antworten

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von wolmet am 25.06.2012 08:39
Status: Praktikant (18 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 157 weitere Beiträge zum Thema "Rechtsschutz".


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>Verjährung Regressanspruch Rechtsschutz
quote:
Regressansprüche

Welche Art von ... ?

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von hamburger-1910 am 26.06.2012 00:07
Status: Unsterblich (1057 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 39 User(n) bewertet)

>Verjährung Regressanspruch Rechtsschutz
Rund 18 Monate nach Gerichtsurteil verlangt die eigene Rechtsschutzversicherung gezahlte Anwaltskosten zurück, ging um unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle.

RSV hatte Kostenübernahme zugesagt, trotz des Vorwurfes des Vorsatzes des unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle.

Die RSV hätte doch gleich ablehnen können oder sehe ich das falsch?

Danke für Antwort.

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von wolmet am 27.06.2012 07:21
Status: Praktikant (18 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)

>Verjährung Regressanspruch Rechtsschutz
Wurdest du denn verurteilt?

Manche RSV'en übernehmen erst mal, wenn strittig ist, ob die Tat vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde.

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von Khryztynna am 27.06.2012 12:05
Status: Unsterblich (1111 Beiträge)
Userwertung:  3,0  von 5 (von 20 User(n) bewertet)

>Verjährung Regressanspruch Rechtsschutz
Bei Vorsatz zahlt keine RSV!

Khryztynna hat schon die Begründung geliefert.

Da Sie vermutlich wegen einer vorsätzlichen Tat verurteilt worden sind (so habe ich Sie jedenfalls verstanden), werden Sie die Kosten Ihrer RSV erstatten müssen.

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von hamburger-1910 am 27.06.2012 13:30
Status: Unsterblich (1057 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 39 User(n) bewertet)

>Verjährung Regressanspruch Rechtsschutz
Es geht nicht darum ob ich erstatten muss, es geht darum ob es nicht eine Verjährungsfrist dafür gibt.

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von wolmet am 27.06.2012 14:16
Status: Praktikant (18 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)

>Verjährung Regressanspruch Rechtsschutz


quote:
es geht darum ob es nicht eine Verjährungsfrist dafür gibt.


Die Deckungszusage stand sicherlich unter Vorbehalt.

Außerdem wäre eine mögliche Verjährungsfrist nach Ihren Angaben auch noch nicht abgelaufen.

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von hamburger-1910 am 27.06.2012 15:54
Status: Unsterblich (1057 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 39 User(n) bewertet)

>Verjährung Regressanspruch Rechtsschutz
wenn die deckungszusage unter vorbehalt stand, dann hätte mir der rechtsanwalt dies sagen müssen oder in schriftlicher form mitteilen müssen.

da taucht dann die nächste frage auf, ob ich den anwalt in die haftung nehmen kann, denn mir wurde diesbezüglich nichts gesagt bzw. schriftlich mitgeteilt.

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von wolmet am 28.06.2012 13:01
Status: Praktikant (18 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)

>Verjährung Regressanspruch Rechtsschutz
Normalerweise erhält man von jedem Schriftsatz eine Kopie.

Außerdem steht dies auch in den AGBs Ihrer RSV.

Für Vorsatz zahlt keine RSV.

Aber verklagen Sie Ihren RA und Ihnen wird kostenpflichtig geholfen.

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von hamburger-1910 am 28.06.2012 23:10
Status: Unsterblich (1057 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 39 User(n) bewertet)


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